POLITIK
Gewichtung beim Rettungsdienst: Wo zählt wirklich jede Sekunde – und wo nicht?
Oberberg – Rettungsdienstbedarfsplan wird fortgeschrieben – Einige Veränderungen sind zu erwarten – Zufrieden mit aktuellem Erreichungsgrad der Notfallrettung.
Von Lars Weber
Neue Rettungswachen, neue Fahrzeuge, neues Personal – seitdem der Rettungsdienstbedarfsplan des Oberbergischen Kreises zuletzt beschlossen wurde, konnte die Liste an nötigen Verbesserungen sukzessive abgearbeitet werden, wenn auch noch nicht überall ein Haken dran ist. Nun steht, wie es der Gesetzgeber vorsieht, eine Fortschreibung des Plans an. Im Vergleich zur Planung vor über fünf Jahren gibt es dieses Mal einige Neuerungen zu beachten, über die Jörg Ossenbach, Leiter des Rettungsdienstes, und Kreisbrandmeister Julian Seeger, Leiter des Amts für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, dem Kreisgesundheitsausschuss berichteten.
Eine große Auswirkung auf den Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Erlasslage in NRW haben. Denn zum neuen Jahr wird das sogenannte Gestufte Versorgungssystem (GVS) im Rettungsdienst eingeführt. Bislang wurde das gesamte Einsatzaufkommen der Notfallrettung und dem Krankentransport zugeordnet. Bestenfalls innerhalb von zwölf Minuten sollte man im Außenbereich am Einsatzort sein. Mit dem sechsstufigen neuen System soll nun unterschieden werden: Wie schnell muss der Rettungsdienst vor Ort sein? Mit wie vielen und welchen Fahrzeugen und welcher Besatzung wird ausgerückt? Von einer geringen Dringlichkeit bis zur Reanimation mit höchster Dringlichkeit gibt es sechs Stufen, von denen nur die höchsten drei relevant für die Notfallrettung und die Zwölf-Minuten-Vorgabe seien. Wer sich ein Bein gebrochen habe, könne auch ein paar Minuten länger warten, so Ossenbach.
Um aber jeden Notruf einer Stufe zuordnen zu können, bedarf es einer breiten Daten-Grundlage mit dem neuen Einsatzleitsystem, das nun eingeführt wird. Ein Jahr lang sollen diese Daten gesammelt werden. Aus diesem Grund werde der Rettungsdienstbedarfsplan nun zunächst nur fortgeschrieben. 2028, wenn die Bedarfe tatsächlich eingeschätzt und bewertet werden können, soll er neu aufgestellt werden. Einen Einfluss auf die Planung neuer Rettungswachen werde die GVS-Änderung nicht haben, sagte Ossenbach. Auf Notfälle und die Vorgabe, innerhalb von zwölf Minuten beim Patienten zu sein, müssten alle Standorte eingestellt sein. Möglich sei aber, dass der Erlass die Anschaffungen und Vorhaltung bei den Fahrzeugen beeinflusse.
Zur Erinnerung: Der Rettungsdienstbedarfsplan von 2021 beinhaltet ein Paket aus neun Rettungswachen, die neu gebaut oder modernisiert werden müssen (zum Beispiel in Lindlar wurde schon gebaut) und die mit den Kostenträgern bereits abgestimmt sind. Die Suche nach passenden Grundstücken und die Planung hatte den Kreis die letzten Jahre beschäftigt und wird ihn weiter beschäftigen.
Einfluss auf den neuen Rettungsdienstbedarfsplan nehmen auf jeden Fall die Arbeitszeitregelungen, die zum neuen Jahr erneut angepasst werden und eine komplette Neuberechnung des Personals erforderlich machen. 2027 werde die Zahl der Vollkräfte steigen auf 427,4. 2021 lag man noch bei 368,22.
Statistiken aus dem Rettungsdienst
2025 gab es insgesamt 35.726 Einsatzfahrten von Rettungswagen (RTW). Notfalleinsätze, also unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten, waren davon 26.796. Die Notfallrate, also die Notfalleinsätze je 1.000 Einwohner, liege bei 97,8 und damit voll im Bundesdurchschnitt. Für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) gab es 2025 wiederum insgesamt 9.463 Einsätze. Die Notarztrate lag bei 28,9.
Sehen lassen könne sich der Erreichungsgrad, also jene Einsätze, bei denen die vorgegebene Hilfsfrist eingehalten werden kann. Im Jahr 2021, als der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen wurde, lag der Erreichungsgrad bei 81,06 Prozent. Bis 2026 habe sich der Rettungsdienst des OBK um 5,04 Prozentpunkte verbessert auf 86,1 Prozent Einsätze innerhalb der Hilfsfrist – und das trotz steigender Einsatzzahlen, wie Ossenbach betonte. Damit liege der Kreis oberhalb des Bundesschnitts von 83 Prozent. Dies zeige, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen Wirkung zeigten.
Weitere Themen im Rettungsdienstbedarfsplan sind der neue Telearztverbund und die Zukunft der Leitstelle in Kotthausen. Der Telearztverbund wird gebildet mit dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe, dem Kreis Siegen-Wittgenstein, dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest. Dabei soll ein Telenotarzt die Einsatzteams aus der Leitstelle heraus unterstützen.
Die Kooperation mit den Leitstellen der anderen Kreise soll auch der oberbergischen Leitstelle zugutekommen, zum Beispiel bei Spitzen im Einsatzgeschehen, sagte Seeger. Eine Vereinbarung sei kurz vor der Unterzeichnung. Dann würden Oberberger von einer Leitstelle beispielsweise in Olpe Hilfe bekommen, wenn alle Disponenten in Kotthausen beschäftigt sein sollten. Anrufer würden automatisch nach Olpe durchgestellt. Die Kollegen könnten dann auch oberbergischen Rettungskräfte auf den Weg schicken, da in Kürze sämtliche Leitstellen mit demselben System arbeiteten.
Dass die Leitstelle in Kotthausen längst ihre Kapazitäten überschritten hat, sei keine neue Erkenntnis, weshalb weiter über einen Neubau nachgedacht werde, so Seeger. Seit 1998 habe sich das Personal dort verfünffacht. Eine Machbarkeitsstudie, was am aktuellen Standort möglich sein könnte, laufe.