POLITIK

Friedhofsgebühren sollen ab 2027 steigen

lw; 25.06.2026, 13:00 Uhr
Foto: Lars Weber.
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Friedhofsgebühren sollen ab 2027 steigen

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lw; 25.06.2026, 13:00 Uhr
Waldbröl – Haupt- und Finanzausschuss gibt grünes Licht für moderate Anpassungen ab dem kommenden Jahr – Zuletzt hatten aufgrund steigender Kosten die Gebühren nicht mehr ausgereicht, um den Aufwand zu decken.

Von Lars Weber

 

Die Bestattungsgebühren in der Marktstadt Waldbröl sollen im kommenden Jahr angehoben werden. Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Haupt- und Finanzausschuss einer entsprechenden Vorlage der aktualisierten Satzung eine Beschlussempfehlung gegeben. Final entscheiden wird der Stadtrat bei seiner Sitzung am 8. Juli. Die Verwaltung sieht moderate Steigerungen der Gebühren vor. Das Nutzungsrecht je Einzelgrab für 30 Jahre soll ab 2027 beispielsweise statt 1.041 Euro dann 1.131 Euro kosten, eine Steigerung von 8,65 Prozent. Die Gebühr für ein Urnengrab im Urnenfeld für 30 Jahre steigt um 8,71 Prozent von 361,50 auf 393 Euro. Eine Urnennische in einer Urnenwand kostet dann 1.572 statt 1.446 Euro (8,71 Prozent mehr). Etwas weniger steigt die Gebühr für ein Urnengrab als Baumbestattung auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofs an (von 1.671 auf 1.728 Euro, 3,4 Prozent).

 

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An der Erarbeitung der Gebührenkalkulation waren verschiedene Bereiche der Verwaltung beteiligt. Gemäß des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Einrichtung in der Regel decken, diese jedoch nicht übersteigen. Da in den Jahren 2023 bis 2025 überwiegend Kostenunterdeckungen entstanden sind – die tatsächlich angefallenen Kosten waren also höher als die im Vorfeld geplanten Kosten - und gleichzeitig allgemeine Kostensteigerungen zu verzeichnen waren, ist laut Stadtverwaltung für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2029 eine Anpassung der Gebühren erforderlich.

 

Insbesondere die Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung hätten sich laut Vorlage aufgrund bereits erfolgter beziehungsweise geplanter Ersatz- und Neuanschaffungen erhöht. Hierzu zählen unter anderem die Errichtung der Urnenwände Nr. 9 bis 11 im Jahr 2024 sowie die Anschaffung verschiedener Fahrzeuge und Geräte, darunter ein Lkw mit Anhänger, ein Schlepper, ein Seitenmäher, ein Aufsitzmäher, ein Minibagger sowie weitere Kleingeräte. Darüber hinaus führen gestiegene Unterhaltungsaufwendungen und geplante Sanierungsmaßnahmen zu zusätzlichen Kosten, die sich ebenfalls auf die Gebührenkalkulation auswirken, heißt es weiter.

 

Aus dem Ausschuss
 

Auch einer Satzungsänderung für den Jugendbeirat gab der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig grünes Licht. Vorgetragen wurden die Änderungsvorschläge, die aus den praktischen Erfahrungen des Gremiums resultieren, von den beiden Sprechern Amelie Dresbach und Johann Baum.

 

Demnach soll unter anderem die klare Altersgrenze wegfallen und Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Schullaufbahn dem Beirat angehören dürfen. Öffnen möchte sich das Gremium auch Schülerinnen und Schülern, die zwar in der Marktstadt zur Schule gehen, dort aber nicht leben. Zudem soll die Wahlzeit von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert werden. Man habe sich kaum eingearbeitet, schon verändert sich das Gremium wieder, so die Erklärung der beiden Sprecher. So sollte es auch leichter fallen, das Budget des Jugendbeirats pro Schuljahr sinnvoll einzusetzen. Dieses betrug bislang 1.000 Euro. Auf Antrag der UWG bei der Sitzung wurde das Budget aber einstimmig auf 1.500 Euro pro Schuljahr erhöht.

 

Generell lobten die Stadtverordneten das Engagement der Kinder und Jugendlichen. Man war sich einig, dass der Jugendbeirat eine sinnvolle Einrichtung sei, an der sich auch andere Kommunen ein Beispiel nehmen sollten. Hier gibt es Informationen zur Arbeit des Jugendbeirats.

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