POLITIK

Das Bürgerbegehren ist rechtmäßig

ls; 02.01.2023, 14:35 Uhr
Archivfoto: Peter Notbohm.
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Das Bürgerbegehren ist rechtmäßig

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ls; 02.01.2023, 14:35 Uhr
Engelskirchen – Bürgermeister sieht kommender Sondersitzung des Rates zur Bücherfabrik entspannt entgegen – Anwaltliche Stellungnahme eingetroffen.

Von Leif Schmittgen

 

Nach der Ratssitzung am 7. Dezember, in deren Rahmen sich die Engelskirchener Politik mehrheitlich für eine genaue Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zur Alten Bücherfabrik aussprach (OA berichtete), hat die Verwaltung Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen und dort Entscheidungshilfe ersucht. Diese hatte der Gemeinde geraten, die in erster Linie von der CDU infrage gestellte Rechtmäßigkeit von einem Experten überprüfen zu lassen. Sie hatte die Verantwortung der Entscheidung zurück in den Schoß der Verwaltung gelegt. Wie Bürgermeister Dr. Gero Karthaus auf OA-Nachfrage berichtet, hat man dafür die Verwaltungsrechtsexperten Lenz und Johlen beauftragt.

 

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Das Ergebnis liegt im Rathaus nun vor: Die Kölner Anwaltskanzlei kommt in der rechtsgutachterlichen Stellungnahme zu dem Schluss, dass das Vorhaben durchführbar und etwaige Begrifflichkeiten einer juristischen Überprüfung standhalten. Am kommenden Dienstag, 10. Januar, ist der Rat in einer Sondersitzung ab 18 Uhr dazu aufgerufen, über das Thema final zu entscheiden. „Es geht nicht um die Fortsetzung des Projektes, sondern lediglich um Formalie der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“, betont Karthaus.

 

Mit der ausführlichen Einschätzung sieht der Bürgermeister alle Bedenken aus dem Weg geräumt und geht davon aus, dass die politischen Vertreter, unabhängig ihrer Haltung zum Vorhaben, grünes Licht geben werden. „Die sind sehr spezialisiert und gelten landesweit als Flaggschiff bei der Einordnung von Verwaltungsfragen“, so das Gemeindeoberhaupt.

 

Unter anderem hatte CDU-Fraktionschef Marcus Dräger das Bürgerbegehren angezweifelt und mehr Sicherheit für die Initiatoren durch das Einholen einer Expertise gefordert, diese Bedenken sind aus Sicht der Gemeinde nun endgültig ausgeräumt, weshalb Karthaus der bevorstehenden Sondersitzung gelassen entgegensieht.

KOMMENTARE

1

Diese Kuh wird so lange durch das Dorf getrieben, bis das Projekt umgesetzt wird.
Natürlich alles unter dem Deckmantel "der juristischen Prüfung"

Hatdieschnauzevoll, 02.01.2023, 16:59 Uhr
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Die rechtliche Zulassung vom Bürgerbegehren war abzusehen. Es wurde in dem Gutachten ein wichtiger Warn-Hinweis ausgesprochen: Alle Kommunen sind finanziell so schwach aufgestellt, dass große Investition mit unvorhersehbaren Dauer-Belastungen keine Kommune derzeit leisten kann. Anscheinend interessiert das weder die SPD Engelskirchen, noch der Bürgermeister. Das ist schon fahrlässig. Hier geht es den Akteuren nur um ein Prestige-Objekt. So schön das auch für Vereine und gemeinnützige Organisatoren wäre, die großen Kosten werden entstehen.

Thomas Dietz, 06.01.2023, 18:14 Uhr
3

Fakt ist, es müssen andere Lösungen gefunden werden. Eine neue Kinderärztin haben wir bereits. Und wenn man wirklich ein Bürgerzentrum will, dann kann man auch irgendwo ein neues, schlichtes Funktionsgebäude errichten, Kosten ca. 6-10 Millionen Euro anstatt 40 Millionen... Es ist zu befürchten, dass dieses sozialdemokratische Prestigeprojekt mit allen Mitteln durchgepaukt werden soll. Aber die große Ratsmehrheit soll sich nicht beeindrucken lassen. Die Mehrheit, auch hier in Ründeroth, kann auf diesen Millionen-Wahnsinn verzichten. Viele Bürger sind vernünftiger als die Initiatoren des Begehrens...

, 09.01.2023, 14:37 Uhr
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