POLITIK
Bürgermeister informiert über „neue“ Grundsteuer B
Nümbrecht – Hilko Redenius veröffentlicht ausführliche Informationen, bevor dem Rat eine Hebesatzung vorgelegt wird – Haushaltskommission spricht sich für Vorschlag aus.
Die Haushaltskommission der Gemeinde Nümbrecht hat bei einer Sitzung vergangener Woche den möglichen Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 diskutiert. Da bekanntlich das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Systematik zur Erhebung für verfassungswidrig erklärt hatte, muss nun ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer B nach neuen Grundlagen erhoben werden. Die Verwaltung hat bei der Sitzung vorgeschlagen, dass für die Ratssitzung im Dezember eine Hebesatzsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Es wird der vom Land NRW errechnete aufkommensneutrale einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B (730 Prozentpunkte, aktuell 675) und ebenso der vom Land errechnete aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer A zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Hebesatz solle also angepasst werden, damit bei der Grundsteuer B die gleichen Einnahmen in 2025 wie 2024 eingeplant werden können. „Es wird 2025 also keine Grundsteuererhöhung geben. Gleichwohl wird es aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen zu teilweise erheblichen Verschiebungen der Zahllast einzelner Haushalte kommen“, erklärt Bürgermeister Hilko Redenius in der Mitteilung.
Redenius führt weiter aus, dass nicht vorgeschlagen wird, einen differenzierten Grundsteuer B-Satz einzuführen. Dieser Vorgehensweise hätten die anwesenden Vertreter der Fraktionen zugestimmt. Der Beschluss muss aber durch den Rat erfolgen. Die Gemeinde Nümbrecht hat heute, Montag, zu dem Thema ein ausführliches Informationsblatt veröffentlicht, das hier zu finden ist.
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