OBERBERGISCHER KREIS
Newcastle Disease: Veterinäramt ruft zur Impfung auf
Oberberg – Tierseuche ist im Februar in Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern ausgebrochen – Kreis mahnt zur Vorsicht und empfiehlt Impfung.
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen und Kleinhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle.
Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen. In Deutschland gilt seit den 1990er Jahren eine Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die ND. Diese ist unabhängig von der Bestandsgröße vorzunehmen.
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert - trotz momentan bestehender Lieferengpässe an Impfstoffen - an alle Geflügelhalter, wie rechtlich vorgeschrieben alle Tiere regelmäßig zu impfen und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Oberbergische Hobby-Geflügelhalter haben hierzu die Möglichkeit, über die örtlichen Geflügelzuchtvereine Impfstoffe zu beziehen und ihre Tiere mit einem in mehrwöchigen Abständen, über das Trinkwasser verabreichten Lebendimpfstoff gegen die ND zu schützen. Sammeltermine zur Abgabe von Impfstoffen können über die örtlichen Geflügelzuchtvereine in Nümbrecht, Hückeswagen und Radevormwald erfragt werden.
Wirksame Maßnahmen zur Seuchenprävention sind die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, die Zugangssicherung der Ställe, eine vor Wildvögeln gesicherte Futterlagerung und eine konsequente Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Die Newcastle-Krankheit ist in der EU meldepflichtig. Tote Wildvögel sowie Verdachtsfälle bei erkranktem Hausgeflügel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises zu melden.
Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen –, sind umgehend bei der Tierseuchenkasse anzumelden und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mitzuteilen. Für Meldungen oder weitere Fragen steht die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel.: 02261/88-39 03 oder amt39@obk.de zur Verfügung.