OBERBERGISCHER KREIS

Neue Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut

Red; 03.07.2026, 08:57 Uhr
Bild von Dominik Rheinheimer auf Pixabay
OBERBERGISCHER KREIS

Neue Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut

Red; 03.07.2026, 08:57 Uhr
Oberberg – Krankheit befällt die Brut von Bienenvölkern – Kreis richtet Sperrzone ein.

Im Juni wurde in einem Bienenbestand in Hückeswagen der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Bei den darauffolgenden Umgebungsuntersuchungen stellte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zwei weitere Ausbrüche fest. Daraufhin wurde der schon bestehende Sperrbezirk erweitert. Er umfasst nun auch Gebiete von Radevormwald und reicht bis an die Grenze zum Märkischen Kreis. Eine weitere Allgemeinverfügung wird kurzfristig in Kraft treten.

 

Interaktive Karte mit den Sperrbezirken

 

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit („Paenibacillus larvae“), die die Brut von Bienenvölkern befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.

 

Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.

 

Halter von Bienen im Sperrbezirk müssen fortan verschiedene Regelungen beachten:

 

  • Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden.

 

  • Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.

 

  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

 

  •  Alle Bienenstände im Sperrbezirk sowie Kontaktbienenstände werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.

 

Das Veterinäramt steht unter Tel.: 02261/88-39 03 für Fragen zur Verfügung.

 

Ein Meldebogen für Imker befindet sich auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises.

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