OBERBERGISCHER KREIS

Immobilienrichtwerte für Kreiskommunen veröffentlicht

Red; 01.05.2025, 14:40 Uhr
Oberberg Aktuell
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OBERBERGISCHER KREIS

Immobilienrichtwerte für Kreiskommunen veröffentlicht

Red; 01.05.2025, 14:40 Uhr
Oberberg - Erstmals offizielle Richtwerte für die Teilmärkte „Ein- und Zweifamilienhäuser“ sowie „Wohnungseigentum“ einsehbar.

Erstmals sind offizielle Richtwerte für die Teilmärkte „Ein- und Zweifamilienhäuser“ sowie „Wohnungseigentum“ im Oberbergischen Kreis veröffentlicht worden. Darauf weist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis in einer Mitteilung hin. Diese neuen Daten bieten Käufern, Verkäufern und Investoren eine Orientierung und fördern eine transparente Preisgestaltung auf dem Immobilienmarkt.


Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien. Sie werden aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und bieten eine objektive Orientierung für alle Beteiligten, heißt es weiter. Die ermittelten Werte werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben und beinhalten sowohl den Bodenwert, als auch den Wert der aufstehenden baulichen Anlagen. Darüber hinaus werden regionale Besonderheiten berücksichtigt.

 

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Die Immobilienrichtwerte stehen ab sofort kostenfrei unter www.boris.nrw.de zur Verfügung. Dort wird laut Mitteilung auch die Berechnung einer Wertschätzung interaktiv in Form eines „Immobilienwertrechners“ angeboten. Auch der veröffentlichte „Grundstücksmarktbericht 2025“ für den Oberbergischen
Kreis enthält ergänzende Angaben zum Thema Immobilienrichtwerte.

 

Bereits Anfang dieses Jahres konnten die Bodenrichtwerte beschlossen und veröffentlicht werden. Abhängig vom Niveau der Bodenrichtwerte (BRW) konnten hierbei unterschiedliche Entwicklungen nachgewiesen werden, heißt es weiter. So wurden im Ergebnis BRW bis 140 Euro/m² angehoben und Werte ab 190 Euro/m² gesenkt. Ausgenommen von diesen Beschlüssen sind die Gemeinden Reichshof und Morsbach. Hier haben die Auswertungen eine generell gleichbleibende Tendenz ergeben, sodass die BRW des individuellen Wohnungsbaus in diesen beiden Kommunen im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.


Ein deutlicher Anstieg konnte bei den gezahlten Kaufpreisen für gewerbliche Bauflächen verzeichnet werden. In der Folge wurde durch den Gutachterausschuss eine kreisweite Anhebung der entsprechenden Bodenrichtwerte um 5 beziehungsweise 10 Euro/m² beschlossen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantwortet Fragen unter Tel.: 02261/88 62 79.

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