OBERBERGISCHER KREIS
Das Trinkgeld gehört dem Mitarbeiter
Oberberg – Die Gewerkschaft NGG warnt Gastronomen im Oberbergischen Kreis vor Trickserei.
Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef, darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Was mit dem Extra-Euro passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst“, heißt es in der Mitteilung. Trotzdem geht ein Teil der 3.640 Menschen, die im Oberbergischen Kreis im Gastgewerbe arbeiten, dabei leer aus. Das kritisiert die NGG. „Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil sogar vom Personal zurückfordert“, sagt Manja Wiesner, Geschäftsführerin der Gewerkschaft.
Das Trinkgeld sei ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast Danke sage. „Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – Betriebsräte oder die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“, so Wiesner. Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis haben, sollten auch alle bedacht werden. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen.
Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Wiesner: „Wer mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich mit einem Trinkgeld gerne bedanken. Mit zehn Prozent macht man nichts falsch“.
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