OBERBERGISCHER KREIS

Corona Liveticker IV - Ämter geschlossen, Veranstaltungen untersagt

Red; 15.03.2020, 18:40 Uhr
Archivfoto.
OBERBERGISCHER KREIS

Corona Liveticker IV - Ämter geschlossen, Veranstaltungen untersagt

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Red; 15.03.2020, 18:40 Uhr
Oberberg - In der Region sind Bars, Clubs, Wettbüros und Kinos zu, ab Dienstag auch Fitness-Clubs - Einkaufszentren mit strengen Auflagen geöffnet - Kneipen und Restaurants bleiben geöffnet - Viele Vereine in Oberberg stellen den Trainingsbetrieb ein.

Ein weiterer bestätigter SARS-CoV-2-Fall (Sonntag, 21:15 Uhr)


Insgesamt sind im Oberbergischen  nun 27 Menschen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Davon konnten zwei Personen zwischenzeitlich gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Die bestätigten, aktuell infizierten Fälle stehen im Bezug zu folgenden oberbergischen Kommunen: Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht, Reichshof und Wipperfürth.

 

 

Schließung der Dienststellen des Oberbergischen Kreises (Sonntag, 21:10 Uhr)

 

Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind ab dem morgigen Montag, 16. März, nur eingeschränkt erreichbar, es gelten folgende Regelungen:

 

Die Ausländerbehörde, die untere Jagdbehörde und das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt in Gummersbach-Dieringhausen bleiben von Montag bis einschließlich Mittwoch, 18. März, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen sind ebenfalls einschließlich Mittwoch geschlossen (vereinbarte Termine werden aktuell abgesagt; betroffene Personen werden wegen eines neuen Termins persönlich kontaktiert) Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Neben den bekannten Rufnummern ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter Tel.: 02261/88-0 erreichbar.

 

Schließung von Kitas und Tagespflegestellen (Sonntag, 21:05 Uhr)

 

Jede Oberbergische Kindertagesstätte und Kindertagespflegestelle wird ab Montag, 16. März, weiterhin geöffnet sein, jedoch nur für Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder von Eltern, die beide als Schlüsselpersonen tätig sind. Als Schlüsselpersonen gelten Berufstätige in folgende Tätigkeitsfeldern: Kranken- und Pflegepersonal, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung und Mitarbeiter von Medizinprodukteherstellern dienen.

Bis Mittwoch, 18. März, soll eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Das, vom Ministerium angekündigte Muster wird schnellstmöglich unter www.obk.de/coronavirus zur Verfügung gestellt. Dort sind ebenfalls die kompletten Informationen des Landes zum Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen zu finden.

 

 

Land untersagt alle öffentlichen Veranstaltungen bis 19. April (Sonntag, 19:40 Uhr)

 

Nach einer Kabinettssitzung der NRW-Landesregierung müssen auch die oberbergischen Kommunen drastische Maßnahmen umsetzen: Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
 
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

 

Das Verbot gelte auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften, so Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

 
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

 

"Die Entwicklungen der vergangenen Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Corona-Pandemie nicht ausreichen", erklärte Helmenstein und appellierte an den Gemeinsinn und die Solidarität der Gummersbacher: "Wenn wir jetzt zusammenhalten und das öffentliche Leben weitgehend einschränken, haben wir die Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, vor allem in Rücksichtnahme auf die Schwächeren in unserer Gesellschaft."

 


Ministerpräsident Armin Laschet erklärte: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
 
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten.

 

Sportvereine stellen Trainings- und Spielbetrieb ein (Sonntag, 14:45 Uhr)

 

Die aktuelle Entwicklung macht auch vor den Sportvereinen in der Region nicht halt. Viele Klubs haben ihren Trainingsbetrieb bis in den April hinein komplett eingestellt und in Absprache mit den Verantwortlichen in den Kommunen ihre Sportstätten gesperrt. So pausieren zum Beispiel die verschiedenen Abteillungen des TSV Ründeroth bis mindestens zum 19. April, auch der TV Hülsenbusch hat seine Hallen und Veranstaltungsräume bis zu den Osterferien geschlossen. Der Landessportbund stellt bis zum 19. April ebenfalls sämtliche Veranstaltungen ein.

 

Morsbach schließt alle öffentlichen Einrichtungen (Sonntag, 12:50 Uhr)

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Erfordernis der Einschränkung von sozialen Kontakten werden ab Montag, 16. März, auf unbestimmte Zeit sämtliche öffentliche Einrichtungen in Morsbach geschlossen, teilt die Gemeinde mit.

Dies gilt für alle Sporthallen, das Hallenbad „Dolphi“ und das Jugendzentrum „Highlight“.

Das Rathaus und der Bauhof der können ab sofort nur noch eingeschränkt besucht werden. Nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen hat man die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls einen Termin im Rathaus zu vereinbaren.

Kontakt zum Rathaus:

 - Tel.: 02294/ 69 90

 - Email: rathaus@gemeindemorsbach.de

 

Die Mitarbeiter sind vormittags von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen: morsbach.de

 

Wipperfürth schließt weitere Einrichtungen, persönliche Kontakte sollen eingeschränkt werden (Sonntag, 11:20 Uhr)

 

Neben den Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben auch andere städtische Einrichtungen wegen der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis auf Weiteres geschlossen. Der Krisenstab der Hansestadt Wipperfürth hat entschieden, auch die Stadtbücherei, das Walter-Leo-Schmitz-Bad, das Jugendzentrum sowie das gemeinsame Archiv bis auf Weiteres Besucher zu schließen. Einzelunterricht der städtischen Musikschule kann vorerst weiter stattfinden, sofern Schüler und Dozenten keine Erkältungssymptome aufweisen.

 

Wie die Notbetreuung in den Schulen und Kitas für die kommenden Wochen geregelt wird, haben bzw. werden die Eltern durch die jeweilige Schul- bzw. Einrichtungsleitung erfahren. Damit Eltern von schulpflichtigen Kindern Gelegenheit haben, sich auf die veränderte Situation einzustellen, können diese bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

 

Die Stadtverwaltung befindet sich in engem Kontakt sowohl mit den Schulleitungen als auch mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen, um dezentrale Lösungen zu organisieren. Eltern sollen ihren Betreuungsbedarf für die nächsten Wochen kurzfristig an die Leitungen zu mitteilen. Klar ist schon jetzt, dass keine einrichtungsübergreifenden Betreuungsmöglichkeiten eingerichtet werden, sondern Lösungen innerhalb der jeweiligen Schule oder Kita gefunden werden.

 

Die Notbetreuung darf nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in derzeit unverzichtbaren Berufen arbeiten, bei ihrer Arbeit unentbehrliche Schlüsselpositionen innehaben und die Betreuung ihrer Kinder nicht privat sicherstellen können. Eltern müssen eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen, wenn eine anderweitige, privat organisierte Betreuung nicht möglich ist und sie deshalb die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf in einer verbindlichen Weisung mitgeteilt. Das Notbetreuungsangebot gilt auch für die OGS-Angebote in den jeweiligen Schulen.

 

Es gilt weiterhin die eindringliche Empfehlung der Stadtverwaltung an alle Vereine, sonstigen Organisationen und Gruppen, alle öffentlichen Veranstaltungen so weit wie möglich abzusagen. Die Stadtverwaltung in Anlehnung an die Hinweise des Oberbergischen Kreises dazu, auch private Kontakte in nächster Zeit auf ein Minimum zu reduzieren. Behördengänge sollen nur dann persönlich stattfinden, wenn die Angelegenheit unaufschiebbar ist und nicht auf telefonischem Wege, schriftlich oder per E-Mail geklärt werden kann. Es muss damit gerechnet werden, dass die Servicezeiten der Stadtverwaltung in den nächsten Wochen, vielleicht auch Monaten bei Bedarf noch deutlich eingeschränkt werden. Gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig erfolgen.

 

 

Sieben neue bestätigte Fälle (Samstag, 18:30 Uhr)

 

Seit heute gibt es sieben neue bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus, im Oberbergischen, teilt der Kreis mit. Die Menschen befinden sich in angeordneter häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises ermittelt die Kontaktpersonen und wird sie über die notwendigen Maßnahmen informieren.Insgesamt sind im Oberbergischen Kreis bisher 26 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Die bestätigen, aktuell infizierten Fälle stehen im Bezug zu folgenden oberbergischen Kommunen: Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht, Reichshof und Wipperfürth.

 

Weitere Informationen auf www.obk.de/coronavirus.

 

 

Lindlarer Dienststellen bis zum 19. April geschlossen (Samstag, 17:30 Uhr)

 

Das Lindlarer Rathaus bleibt bis voraussichtlich bis Sonntag, 19. April für den Publikumsverkehr geschossen, teilt Michael Eyer, der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, mit. Die Dienststellen bleiben besetzt, Fragen werden telefonisch (022 66/96-0) oder per E-Mail (info@lindlar.de) beantwortet. In dringenden Fällen können Besuchstermine vereinbart werden. Die Maßnahme dient zur „Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung“, heißt es in der Mitteilung.

 

Hier geht es zu den OA-Livetickern I II und III.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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KOMMENTARE

1

Die Corona-Dynamic steigt weiter an. Ich kann nicht nachvollziehen, warum bisher noch Gaststätten und Restaurants öffnen. Macht diese auch im Oberbergischen mind. 14 Tage zu!!! Europäische Länder machen uns das vor. Wenn da vom Land NRW nix kommt, sollten Kreis sowie Städte und Gemeinden das schnellstens anordnen.

PL, 16.03.2020, 10:22 Uhr
2

Einheitlich 14 Tage alles GLEICHZEITIG DICHT machen und nicht so'n schwammiges Rumgeeiere wäre mal angebracht !!!

C.S., 17.03.2020, 09:39 Uhr
0 von 800 Zeichen
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