OBERBERGISCHER KREIS
Blauzungenkrankheit in der Eifel: Restriktionszone reicht bis ins Oberbergische
Oberberg – Tierseuche in einem Rinderbestand in Rheinland-Pfalz ausgebrochen – das hat Auswirkungen aufs Oberbergische.
In einem Rinderbestand im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Es wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern um den Ausbruch herum eingerichtet, die auf nordrhein-westfälischem Gebiet unter anderem fast den gesamten Regierungsbezirk Köln – und damit auch Teile des Oberbergischen Kreises – umfasst.
[Hier kann eine interaktive Karte des FLI mit den betroffenen Bereichen eingesehen werden.]
Für empfängliche Tiere (Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden) aus diesen Gebeten sind daher zusätzliche Verbringungsbedingungen zu erfüllen, teilt die Kreisverwaltung mit. Die durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW zusammengefassten Regelungen sind ebenfalls über www.obk.de/blauzungenkrankheit abrufbar.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit. Sie tritt in mehreren Varianten (Serotypen) auf. In den letzten zwei Jahren führte die Verbreitung des BTV-Typs 3 zu erheblichen Verlusten in Schaf- und Rinderbeständen. Die Krankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken, sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen.
Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Gegen BTV-8 stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Um die Tiere vor schweren Erkrankungen zu schützen, wird daher empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen. Zu beachten ist laut Kreis außerdem, dass der Serotyp 3 des Virus nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist.
Das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt daher dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei Tieren
Fortzuführen. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai 2026 abgeschlossen sein. Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand - falls noch nicht geschehen - bei der Tierseuchenkasse melden.
Für Fragen von Tierhaltern steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises unter amt39@obk.de oder Tel.: 02261/88-39 19 zur Verfügung.