Oberberg- Lehrlinge, die im September in den Beruf gestartet sind, können mit einer Nachzahlung rechnen.
Ein Großteil der rund 100 BäckerAzubis im Oberbergischen Kreis kann sich jetzt über einen Lohn-Nachschlag freuen. Rückwirkend ab September 2018 sind die Ausbildungsvergütungen in der Branche gestiegen. Damit können Azubis, die bislang nicht nach Tarifvertrag bezahlt wurden, bis zu 650 € nachträglich bekommen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) hingewiesen. Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen.
Das Bundesarbeitsministerium hat die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt. „Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen. Seit September2018 liegen die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 € pro Monat im ersten, 670 € im zweiten und 800 € im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 €. Die Gewerkschaftsvertreter raten allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen.
Eine Nachzahlung wird fällig, wenn in den vergangenen zehn Monaten weniger gezahlt wurde. Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern.
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Klein, 16.07.2019, 15:46 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
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