NüMBRECHT

Förderung der Wiederaufforstung beschädigter Waldflächen wird verlängert

Red; 05.08.2026, 08:56 Uhr
Archivfoto: OA.
NüMBRECHT

Förderung der Wiederaufforstung beschädigter Waldflächen wird verlängert

Red; 05.08.2026, 08:56 Uhr
Nümbrecht – Gemeinde stellt Besitzern kleiner, geschädigter Waldflächen Fördermittel zur Verfügung – Experten begleiten den Prozess.

Wer kleine, durch Trockenheit und Borkenkäferbefall beschädigte Waldflächen auf Nümbrechter Gemeindegebiet besitzt, kann von der Gemeinde Nümbrecht nach wie vor finanzielle Unterstützung erhalten. Das hat der Rat der Gemeinde in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Hintergrund sind unter anderem noch nicht aufgebrauchte Fördermittel.

 

Daher wurde die Laufzeit des Förderprogramms „Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht“ um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Anträge bis spätestens Juni 2027 eingereicht werden können. Diese werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

 

Gefördert werden Kalamitätsflächen von bis zu 1 Hektar Größe, die vor der Schädigung einen Nadelholzanteil von mindestens 50 Prozent aufwiesen. Die Förderung umfasst ein Maßnahmenbündel, bestehend aus einer fachlichen Pflanzberatung, dem Einkauf und Einbringen von Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischem Pflanzenschutz sowie einer Nachkontrolle der vorgenommenen Bepflanzung, teilte die Gemeinde mit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

 

Experten vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH betreuen das Programm und stellen eine standortgemäße und zugleich klimawandelangepasste Wiederaufforstung sicher. Je nach Größe der zu bepflanzenden Fläche kann der Zuschuss pro Antrag bis zu 2.000 Euro betragen. Die Kosten für die Pflanzberatung und Nachkontrolle werden zu 100 Prozent von der Gemeinde übernommen.

 

Wichtig ist, dass zuerst der Förderantrag bei der Gemeinde Nümbrecht eingereicht wird. Erst dann beginnt, nach erfolgreicher Antragsprüfung, das Förderverfahren und es kann im ersten Schritt die fachliche Pflanzberatung in Anspruch genommen werden. Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen sind unter www.nuembrecht.de zu finden.

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