BLAULICHT

Schreckschusspistole in den Mund der Freundin gesteckt

lw; 18.10.2023, 16:38 Uhr
BLAULICHT

Schreckschusspistole in den Mund der Freundin gesteckt

lw; 18.10.2023, 16:38 Uhr
Waldbröl – Toxische Beziehung endet für 39-Jährigen vor Gericht – Anklage unter anderen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Von Lars Weber

 

Wenn er die Taten nicht unumwunden und vollumfänglich direkt zu Beginn des Prozesses gestanden hätte: Als Beobachter hätte man Schwierigkeiten gehabt, den Mann auf der Anklagebank mit dem Mann aus der Anklageschrift übereinzubekommen. Klar, überlegt, ruhig und häufig den Tränen nah hat sich der 39-jährige Oliver K. (Anm.d.Red.: Name geändert) heute vor der Richterin Laura Krause präsentiert. Gemütszustände, die im Zeitraum der ihm vorgeworfenen Taten seltener waren. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, versuchter Nötigung und Beleidigung musste er erscheinen. Alle Vorwürfe standen in direktem Zusammenhang mit seiner ehemaligen Freundin. Der sichtbare Lebenswandel sorgte dafür, dass der Waldbröler gerade so noch eine Haftstrafe auf Bewährung bekam.

 

Der zentrale Tatvorwurf geht laut Anklageschrift auf den 28. Dezember 2021 zurück. Gegen 17:30 Uhr soll sich der alkoholisierte Angeklagte mit seiner damaligen Freundin in ihrer Wohnung in Waldbröl eingeschlossen haben, um ihr aus Eifersucht eine Lehre zu erteilen. Er soll eine Schreckschusspistole genommen und sie geladen haben, und sie erst mit hohem Druck an die Schläfe der Frau und anschließend in ihren Mund gesteckt haben. Erst wolle er sie töten, dann sich selbst, soll er gesagt haben. Die Frau riss sich los, versuchte sich im Keller zu verschanzen, soll aber an den Haaren zurückgezerrt worden sein. Von dem Druck der Pistole und der brutalen Aktion nach dem Fluchtversuch hat die Frau einige Verletzungen davongetragen. Bei der späteren Hausdurchsuchung fand die Polizei zudem einen Revolver, für den der Angeklagte keine Erlaubnis habe.

 

Nachdem Oliver K. einige Zeit in einer geschlossenen Klinik verbringen musste, ging der Terror weiter. So soll der 39-Jährige Ende Juli 2022 fünfmal mit der EC-Karte der zu dieser Zeit bereits ehemaligen Freundin Geld abgehoben haben, insgesamt 665 Euro. Im gleichen Zeitraum soll er die Wohnungstür beschädigt und ihr weitere Drohungen über WhatsApp geschickt haben sowie mit einem Roller auf sie zugefahren sein.

 

Sehr zur Erleichterung der sichtlich mitgenommenen Geschädigten und der anderen geladenen Zeugen musste niemand im Zeugenstand Platz nehmen. Oliver K. räumte alles genauso ein, wie es in der Anklageschrift stand. Sein Verteidiger ging auf die toxische On-Off-Beziehung zwischen seinem Mandanten und der jungen Frau ein. „Die Beziehung hat ihn völlig fertig gemacht, er kam nicht klar.“ Auch, weil der Angeklagte unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet und zu diesem Zeitpunkt die falschen Medikamente bekommen haben soll. „Die Wut ist immer wieder hochgekommen.“

 

Seit Sommer vergangenen Jahres bestehe kein Kontakt mehr zu der Geschädigten. Beide hätten eingesehen, besser getrennte Wege zu gehen – auch der Angeklagte. „Ich wollte so nicht mehr leben.“ Deshalb setzte er sich auf die Warteliste einer Therapeutin, bei der schließlich herausgekommen sein soll, dass er die falschen Tabletten bekommen hatte. „Statt Downer bekomme ich jetzt Stimmungsaufheller.“ Seitdem nehme er auch keine Drogen mehr und es laufe besser bei ihm. Auch einen festen Job habe er wieder. Zur Therapie gehe er jede Woche. Gerne würde er auch eine stationäre Behandlung folgen lassen, eine Klinik wurde schon ausgesucht. „Ich brauche Hilfe“, sagte Oliver K. selbst über sich.

 

Die Vorfälle mit seiner Ex-Freundin waren längst nicht das Einzige, was sich der Angeklagte über die Jahre hat zuschulden kommen lassen. 15 Einträge im Vorstrafenregister gibt es, darunter auch bereits Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung, er ist also einschlägig vorbestraft und musste schon eine Haftstrafe verbüßen.

 

Dementsprechend hatte die Staatsanwaltschaft vor Beginn der Verhandlung nicht erwartet, überhaupt darüber nachdenken zu müssen, ob eine Haftstrafe auf Bewährung in Betracht komme. „Das ist jetzt anders“, sagte der Staatsanwalt während seines Plädoyers. Das Geständnis, die Vermeidung einer langen Beweisaufnahme, die falschen Medikamente, die angefangene Therapie und der feste Job: Das alles bewog ihn, in seinem Antrag die Bewährung aufzunehmen. Er forderte ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe. Der Verteidiger zollte seinem Mandanten für sein deutliches Geständnis Respekt. Wie die Staatsanwaltschaft auch vertrat er die Ansicht, dass die Geschädigte eine Schadenswiedergutmachung erhalten sollte.

 

Richterin Krause folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Oliver K. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er 665 Euro und weitere 1.200 Euro als Schadenswiedergutmachung der Geschädigten zahlen. „Auch wenn der Schaden eigentlich kaum wieder gutzumachen ist“, wie die Richterin klarstellte. Sie fügte an, dass auch die falschen Medikamente nicht alles entschuldigen könnten, was der 39-Jährige getan habe. Aufgrund des Lebenswandels sah sie trotzdem eine positive Sozialprognose. „Gefängnis wäre hier kontraproduktiv gewesen.“ Oliver K. muss dem Gericht künftig regelmäßig Therapienachweise erbringen. „Das ist Ihre letzte Chance.“

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