BLAULICHT
Nach Streit Tür eingetreten und damalige Freundin geschlagen
Nümbrecht – Am Amtsgericht Waldbröl wurde ein 48-Jähriger zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt – Im Kampf gegen seine Drogenabhängigkeit soll er eine Therapie machen.
Von Peter Notbohm
Die Beziehung von Stefan N. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) und Nadine U. hatte unzählige Aufs und noch mehr Abs und zerbrach an seiner Drogenabhängigkeit. Beide leben längst nicht mehr im Oberbergischen. Der 48-Jährige sitzt derzeit eine 20-monatige Haftstrafe in Wittlich (Rheinland-Pfalz) ab - nicht seine erste. Er selbst fasst sein Leben kurz und prägnant zusammen: „Schule, arbeiten, Haft.“ Auch seine 38-jährige Ex-Freundin ist aus Nümbrecht mittlerweile nach Rheinland-Pfalz gezogen.
Ein Wiedersehen des ehemaligen Liebespaars gab es nun am Amtsgericht Waldbröl. Dort musste sich Stefan N. wegen eines Vorfalls aus dem November 2023 verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er soll in den frühen Morgenstunden des 28. Novembers nach einem Streit die Nümbrechter Wohnung seiner Ex-Freundin verlassen haben. Zwei Stunden später – nach dem Abrücken der alarmierten Polizei - soll er zurückgekommen sein, die Wohnungstür eingetreten und durch das entstandene Loch Nadine U. gegen den Kopf geschlagen haben.
Die Vorwürfe räumte der 48-Jährige ein. Erinnern konnte er sich allerdings nicht mehr wirklich. Schon vor seiner schweren Drogenabhängigkeit, in die er durch den Tod seiner Mutter gestürzt sei, habe sein Mandant ein durch Drogenkonsum und von Impulsstörungen geprägtes Leben geführt, führte sein Verteidiger aus. Auch an jenem Tag habe er Amphetamin und Tilidin konsumiert. An einen Schlag gegen die Tür könne er sich noch erinnern, anschließend verschwimme aber alles in seinem Kopf. Auch die Beziehung zu der Nümbrechterin beschrieb der Anwalt als toxisch: „Er konnte nicht mit ihr, aber auch nicht ohne sie.“
Von seiner Ex-Freundin gab es vor Gericht kein böses Blut. Sie habe alles verdrängt und vergessen, bekundete sie gegenüber Einzelrichterin Christina Becher. An das Loch in der Tür konnte sie sich erst durch ein Foto erinnern. „Die Türen in dem Haus boten damals kaum Sicherheit. Er hat mir sogar noch einen Sicherheitsriegel eingebaut, aber auch der war nicht stabil genug für ihn“, lachte sie in Richtung des muskulösen Angeklagten.
Dass sich die beiden trotz einer Beule am Kopf anschließend erneut vertragen hatten, daran konnte sich Nadine U. nicht mehr erinnern, auch nicht daran, dass ihr Ex-Freund ihr sogar beim Umzug in eine andere Etage des Hauses geholfen hatte. Da sei sie „baff“, bekannte die Frau und betonte nochmals, dass sie alles verdrängt habe. Sauer war sie nicht auf den Angeklagten, den sie damals versucht hatte, in einer Entgiftung in Marienheide unterzubringen. Seine Entschuldigung nahm sie an und warf ihm beim Verlassen des Gerichtssaals sogar noch einen Luftkuss zu: „Wir wären heute noch zusammen, wenn das nicht so ausgeartet wäre.“
Einzelrichterin Becher folgte anschließend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte Stefan N. zu einer sechsmonatigen Haftstrafe. Vor allem seine vielen Vorstrafen und besonders eine erst wenige Monate vor dem Vorfall verhängte Geldstrafe wegen einer Gewalttat gegen seine Ex-Freundin sorgten dafür, dass eine Bewährungsstrafe aus Sicht des Gerichts nicht mehr möglich war. „Auch wenn wir ihre Entschuldigung zu Kenntnis genommen haben, scheinen ihnen die vorherigen Verurteilungen nicht als Warnung gedient zu haben“, so Becher.
Gleichzeitig sah sie aber auch seine Drogenproblematik, die der 48-Jährige im Gefängnis bereits angegangen ist und wendete zusätzlich Paragraf 35 BtMG (Zurückstellung der Strafvollstreckung) zugunsten einer Therapie an. Darauf hatte vor allem die Verteidigung gedrängt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
