BLAULICHT
Mit Einhandmesser und Drogen zur Polizei: Gummersbacher lieferte sich selbst ans Messer
Gummersbach – Drogendealer am Landgericht Köln zu Bewährungsstrafe verurteilt – 30-Jähriger hatte durch Drogenkonsum Wahnvorstellungen und suchte Hilfe bei den Behörden.
Von Peter Notbohm
Solch einen Verhalten hatte selbst Richter Ralf Axel Haas in seiner Laufbahn noch nicht erlebt. Der Vorsitzende der 24. Großen Strafkammer am Landgericht Köln hatte gerade Haias L. (Anm.d.Red.: Name geändert) wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit dem Handel von Betäubungsmitteln in geringer Menge in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt.
Was den Fall des 30-jährigen Gummersbachers so besonders machte: Der Mann hatte sich in allen drei Fällen selbst überführt und quasi selbst ans Messer geliefert, wie es der Richter in seiner Urteilsbegründung ausdrückte: „Sein gesamtes Verhalten war etwas ungewöhnlich.“ Angeklagt worden war Haias L., weil er am 20. Januar 2022 an der Volksbank-Filiale am Forum in Gummersbach den Brandmelder eingeschlagen hatte. Bei einer Kontrolle wurden bei ihm anschließend 110 Gramm Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 10,2 Gramm Amphetaminbase gefunden.
Nur zwei Tage später war der Gummersbacher von sich aus zur Polizeiwache am Steinmüllergelände gegangen. Mit im Gepäck hatte er nicht nur 185 Gramm Cannabis, sondern auch geringe Mengen Ecstasy sowie ein Einhandmesser (Klinge neun Zentimeter), weshalb das Verfahren überhaupt erst am Kölner Landgericht landete und nicht vor dem Amtsgericht in Gummersbach. Das Bemerkenswerte: Er hätte jederzeit wieder gehen können und sich auch nicht durchsuchen lassen müssen, ließ aber alles über sich ergehen, weil er wegen seiner Wahnvostellungen auf der Suche nach Hilfe war.
Ähnlich gelagert war auch der dritte Fall, bei dem er am 28. Februar 2022 mehrfach den Notruf wählte, weil er sich nach dem Konsum von Drogen durch Wahrnehmungsstörungen bedroht fühlte. „Das zeigt, wie gefährlich auch der exzessive Konsum von Cannabis sein kann“, meinte Richter Haas. Vorgeworfen worden war dem 30-Jährigen zudem Drogenhandel in sechs Fällen am Kölner Ebertplatz. Diese Anklage wurde im Hinblick auf die Gesamtstrafe aber eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert, die Verteidigung um ein mildes Urteil gebeten. „Mein Mandant war eine Geisel seiner Sucht“, argumentierte Rechtsanwalt Marc Donay. Das sah auch das Gericht so und rechnete dem wegen Drogengeschichten noch nie verurteilten Haias L. positiv an, dass er neben seinem Geständnis auch schon aktiv an der Aufklärung teilgenommen hatte. Auch, dass die aufgefundenen Drogen nie in den Verkehr gekommen sind und der 30-Jährige auf alle sichergestellten Handys verzichtete (auch das hätte er nicht gemusst), drückte die Strafe nach unten.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zudem wird Haias L. ein Bewährungshelfer zugeordnet und er muss eine ambulante Drogentherapie gegen seine Cannabissucht machen. Von den synthetischen Drogen ist er bereits alleine weggekommen. Auf freien Fuß kam der Gummersbacher im Anschluss allerdings trotzdem nicht. Er muss noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe absitzen. Richter Haas gab ihm mahnende Worte mit auf den Weg: „Sie müssen ihre Chance wahrnehmen. Wir werden nicht monatelang warten, wenn sie wieder anfangen sollten zu dealen.“
