BLAULICHT

Lappalie: Bierspritzer sorgten für Schlägerei

pn, bw; 15.11.2019, 23:45 Uhr
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Lappalie: Bierspritzer sorgten für Schlägerei

pn, bw; 15.11.2019, 23:45 Uhr
Gummersbach – Das Amtsgericht Gummersbach musste eine Schlägerei vor dem „Publicity“ und dem „B1“ aufklären, bei der ein 25-Jähriger einen Teil seiner Sehkraft eingebüßt hatte.

Von Peter Notbohm und Bastian Winkelströter

 

Eine kurze unachtsame Bewegung beim Bestellen an der Theke und schon waren ein paar Tropfen Bier auf der Kleidung von Timo M. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) gelandet. Eine vermeintliche Lappalie könnte man meinen, die sich mit einer Entschuldigung schnell erledigt haben sollte. Nicht so in der Nacht des 23. auf den 24. November des vergangenen Jahres. Hier führte jene Nichtigkeit zu einer handfesten Schlägerei vor den beiden Gummersbacher Nachtclubs „Publicity“ und „B1“ und beschäftigte diese Woche die Justiz am Amtsgericht in der Kreisstadt.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Freunde von Timo M. - gegen ihn läuft ein separates Verfahren am Jugendgericht – wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 23-jährige Marcel K. und der 24-jährige Georg J. sollen ihre beiden Opfer nicht nur mit Bierflaschen beworfen haben, sondern sie anschließend auch noch krankenhausreif geprügelt und getreten haben. Der 25-jährige David K. erlitt hierbei nicht nur multiple Knochenbrüche im Gesicht und wird für den Rest seines Lebens eine Titanplatte im Kopf tragen müssen, sein rechtes Auge erlitt zudem einen dauerhaften Sehverlust von 30 Prozent. Zwischen 25 und 30 Mal soll auf ihn am Boden liegend eingetreten worden sein. „Das war der Wahnsinn. Überall war Blut. Die Beiden sahen so schlimm aus“, schilderte ein Zeuge den Zustand des verprügelten Duos.

 

Endgültig Licht ins Dunkel konnte das Gericht um den Vorsitzenden Ulrich Neef allerdings nicht in den Fall bringen. Vor allem die Frage, wer die verhängnisvolle Schlägerei wirklich begonnen hatte, blieb letztlich ungeklärt. Der Streit war nach besagtem Bierspritzer erstmals an der Theke aufgeflammt, vom Türsteher des „Publicity“ aber auch schnell wieder beruhigt worden. Beide Parteien feierten weiter, sollten knappe drei Stunden später – mittlerweile „gut angetrunken“ (Die später genommenen Alkoholproben ergaben Werte von 0,89, 1,05 und 1,73 Promille) – aber noch einmal aufeinandertreffen. Während David K. mit seinem Freund Stefan Z. vor dem Nachtclub im Raucherbereich stand, verließen Timo M., Marcel K., und Georg J. den Laden, um weiter ins „B1“ zu ziehen.

 

[Foto: Peter Notbohm --- Zwischen dem "Publicity" und dem "B1" entflammte die Schlägerei.]

 

Als sie das Duo wiedererkannten, beschlossen sie - vermutlich aus einer Alkohollaune heraus - sich mit einer Bierdusche zu revanchieren. Erneut flogen Beleidigungen, anschließend auch Flaschen. Der Marienheider Stefan Z. sprang über die Absperrung des Raucherbereichs, soll die Schlägerei damit ausgelöst haben. David K. wählte dagegen den Umweg über die Eingangstür, fand seinen Freund beim Rauskommen bereits ausgeknockt am Boden liegend vor. Auf ihn prasselten anschließend ebenfalls Schläge und Tritte des angeklagten Trios ein, das sich nun zügig aus dem Staub machte und später im McDonalds in Niederseßmar von der Polizei verhaftet wurde.

 

Während die Angeklagten bestritten die Flaschen zuerst geworfen zu haben, zudem angaben, sich nur gewehrt zu haben, konnten die beiden Opfer nur wenig zur Aufklärung beitragen. Während Stefan Z., der bei der Schlägerei mit einem Cut am Auge und einem Nasenbeinbruch noch glimpflich davonkam, aufgrund eines Filmrisses keinerlei Erinnerungen mehr an den Vorfall hatte, verstrickte sich David K. bei Nachfragen von Rechtsanwalt Udo Klemt mehrfach in kleinere Widersprüche. Auch der vermeintliche Hauptbelastungszeuge, ein 54-Jähriger, war aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse nur bedingt hilfreich und machte ebenfalls widersprüchliche Aussagen im Vergleich zur Vernehmung bei der Polizei vor einem Jahr.

 

Richter Ulrich Neef blieb – nach einer Absprache von Staatsanwaltschaft und der beiden Rechtsanwälte - daher nur übrig, das Verfahren unter Auflagen einzustellen: Die beiden Angeklagten müssen jeweils 1.500 € an David K. aufgrund seiner Verletzungen überweisen.

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