OBERBERGISCHER KREIS
Kreis setzt Ausreise von Person mit IS-Bezug durch
Oberberg – Iraker war einer oberbergischen Kommune zugeordnet worden, hielt sich aber zuletzt in Kirchenasyl im Kreis Düren auf - Ausweisung erfolgte in der vergangenen Nacht.
Auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen setzte der Oberbergische Kreis die Ausreisepflicht einer Person mit irakischer Staatsangehörigkeit durch. Er wurde heute Nacht im Kreis Düren der Zentralen Ausländerbehörde der Stadt Essen übergeben.
Laut Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden beteiligte sich die Person in der Vergangenheit möglicherweise als Anhänger des Islamischen Staats (IS) an Kampfhandlungen im Ausland, teilte der Kreis mit.
„Die Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises ergibt sich aus der ursprünglichen Zuweisung der Person in eine oberbergische Kommune. Die Person hielt sich zuletzt in Aldenhoven im Kreis Düren in Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde auf und hatte sich dort ursprünglich ins sogenannte Kirchenasyl begeben“, hieß es in der Mitteilung weiter.
Im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens erfolgt nun die Rückführung der Person nach Kroatien. Die dortigen Behörden entscheiden über das weitere Vorgehen.
Im Jahr 2015 trafen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und hochrangige Vertretungen der katholischen und evangelischen Kirche eine Vereinbarung zu Kirchenasylfällen. Die Verfahrensschritte sehen unter anderem vor, dass in begründeten Ausnahmefällen eine besondere Bewertung des Einzelfalles durch das BAMF stattfindet.
Im aktuellen Fall sei das Bundesamt zu dem Ergebnis gekommen, dass kein besonderer Härtefall vorliegt, weshalb die Voraussetzungen für einen Verbleib im Kirchenasyl nicht mehr vorgelegen haben. Daher sei der Aufenthalt der Person nach Abstimmung mit verschiedenen Behörden wie dem NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beendet worden.
