BLAULICHT

Jugendpornografie: Gericht verurteilt Nümbrechter wegen Herstellung, Verbreitung und Besitz

pn; 07.11.2024, 16:00 Uhr
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Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Am Amtsgericht Waldbröl wurde ein Nümbrechter (46) wegen Herstellung, Verbreitung und Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
BLAULICHT

Jugendpornografie: Gericht verurteilt Nümbrechter wegen Herstellung, Verbreitung und Besitz

pn; 07.11.2024, 16:00 Uhr
Nümbrecht – Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 46-Jähriger am Amtsgericht Waldbröl verurteilt – Er hatte zwei geistig beeinträchtigte Jugendliche dazu gebracht, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken beziehungsweise die Aufnahmen auch selbst angefertigt.

Von Peter Notbohm

 

„Eigentlich wollte ich sie davor schützen, dass sie Schweinen wir mir auf den Leim gehen!“ Er schäme sich abgrundtief und könne sich seine Taten selbst nicht wirklich erklären, erklärte Adam S. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Waldbröl. Das verurteilte den Nümbrechter (46) wegen der Herstellung, der Verbreitung sowie des Besitzes von jugendpornografischem Material und wegen mehrfachen sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

 

Besonders perfide: Die beiden Opfer, ein Mädchen und ein Junge, waren zum Tatzeitpunkt zwar schon 16, jedoch geistig beeinträchtigt und die Kinder von langjährigen Freunden des 46-Jährigen. Ihnen blieb eine Aussage vor Gericht erspart, weil der Mann per Verteidigererklärung ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte. Nur ihre Eltern erschienen am Amtsgericht und sagten über den Zustand ihrer inzwischen volljährigen Kinder aus. Beide berichteten, dass ihre Kinder noch heute unter den Geschehnissen leiden.

 

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Adam S. insgesamt zwölf Taten zwischen dem 25. Juni und dem 23. Oktober des vergangenen Jahres vor. Nachdem er mit der Tochter eines guten Freundes schon über zwei Jahre immer wieder Freizeitaktivitäten unternommen habe, soll er im Herbst 2023 mit ihr mehrere von ihm initiierte WhatsApp-Calls geführt haben, in dessen Rahmen sich die 16-Jährige freiwillig ausgezogen und selbstbefriedigt haben soll. Hiervon habe der Nümbrechter ohne ihr Wissen Screenshots und Videos angefertigt. Als das Mädchen ihm nur Tage später erklärte, dass sie in einen Nachbarsjungen verknallt sei, soll er sich mit einem Zweithandy für diesen ausgegeben haben und sie zu weiteren Nacktbildern und Videos überredet haben.

 

Auch das zweite Opfer, der 16-jährige Junge, der den geistigen Reifezustand eines Grundschulkindes gehabt habe, soll er zunächst heimlich gefilmt und später manipuliert haben. Ihm habe er zunächst bei Arbeiten in einer Werkstatt Pornos auf dem Handy gezeigt, zu denen der Heranwachsende sich selbst befriedigt habe – heimlich gefilmt vom Angeklagten. Auch der Junge habe ihm von einer heimlichen Liebe erzählt, was vom 46-Jährigen erneut ausgenutzt wurde. Mit Fotos aus dem Internet spielte er seinem Opfer erneut etwas vor und erlangte so weitere Videos des Jugendlichen. Als der Junge irgendwann nicht mehr wollte, soll er ihm sogar Geld geboten haben.

 

Aufgeflogen sind die Taten, weil die Mutter des Jungen eine plötzliche „extreme Wesensänderung“ bei ihrem Sohn feststellte. Sie habe den 46-Jährigen sofort zur Rede gestellt und ihm die Chance gegeben, sich selbst anzuzeigen. Dem kam der Mann zwar nach, verschwieg zunächst aber einiges. Bei einer Hausdurchsuchung am 23. Oktober zeigte er sich dann aber kooperativ und gestand alles. Die Ermittler fanden unter anderem insgesamt 26 Videodateien mit jugendpornografischem Material auf seinen Festplatten und Handys.

 

Mehrfach hakte der Vorsitzende Richter Carsten Becker nach, warum Adam S. die eingestandenen Taten begangen hatte. Eine echte Erklärung beziehungsweise den einen Auslöser gebe es dafür nicht, sagte sein Verteidiger. Sein Mandant habe noch keine Beziehung in seinem Leben gehabt und auch keine sexuellen Erfahrungen: „Es fällt ihm sehr schwer und er war früher der Meinung, dass ihm in seiner Jugend etwas gefehlt hat. Irgendwann hat er eine Affinität zu jüngeren heranwachsenden Menschen – keine Kinder – entwickelt, die er selbst nicht gut nennt.“

 

Adam S. selbst bekannte, dass ihn seine Taten „fast jeden Tag“ beschäftigen. Er ekle sich vor sich selbst: „Ich möchte nicht weglaufen und will mich dem stellen. Ich bin nicht nur bereit, Hilfe anzunehmen, ich will sie auch.“ Laut seinem Verteidiger gab es bereits Versuche, eine Therapie aufzunehmen, Plätze seien allerdings rar und meist mit langen Wartelisten verknüpft. Ein Spezialist aus Köln habe ihm frühestens im Herbst 2025 einen Platz in Aussicht gestellt.

 

Dass Adam S. Verantwortung für seine Taten übernehmen will, rechnete ihm das Jugendschöffengericht in seinem Urteil an. Die Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten entsprach auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „ehrlichen und keinem taktischen“ Geständnis, „mit dem sie den Jugendlichen eine Aussage erspart haben“. Zudem habe der 46-Jährige damit auch das Gerichtsverfahren erheblich verkürzt: „Ohne ihr frühzeitiges Mitwirken wäre es auch mit der Bewährung schwierig geworden.“

 

Klare Worte fand Becker trotzdem: „Sie haben uns etwas zu viel darüber geredet, was dieses Verfahren für eine Belastung für sie selbst ist. Sie haben die Verantwortung dafür, was passiert ist und sollten nicht wehleidig sein. Den Kontakt zu Jugendlichen müssen sie in Zukunft meiden!“ Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zudem verurteilte das Gericht den Nümbrechter zu einer Geldauflage von 500 Euro an die Anlauf- und Beratungsstelle "nina+nico". Außerdem muss Adam S. innerhalb der nächsten sechs Monate einen Psychologen oder Psychiater für ein Erstgespräch aufsuchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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