BLAULICHT

Hat eine ehemalige Polizeiangestellte Dienstgeheimnisse verraten?

pn; 16.01.2024, 19:00 Uhr
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Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Am Amtsgericht Gummersbach muss sich eine ehemalige Zivilangestellte der Polizei wegen Geheimnisverrats verantworten.
BLAULICHT

Hat eine ehemalige Polizeiangestellte Dienstgeheimnisse verraten?

pn; 16.01.2024, 19:00 Uhr
Gummersbach – Vor dem Amtsgericht Gummersbach müssen sich eine 51-Jährige ehemalige Regierungsbeschäftigte und ein 41-Jähriger verantworten – Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Anstiftung dazu vor.

Von Peter Notbohm

 

Eine 51-Jährige, die als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei in Gummersbach angestellt war, muss sich seit dem heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Gummersbach wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in fünf Fällen verantworten. Mit ihr auf der Anklagebank sitzt ein 41-jähriger Mann aus Wiehl, der sie dazu angestiftet haben soll. Die Staatsanwaltsschaft geht davon aus, dass die Frau ihrem guten Bekannten zwischen dem 15. Juni 2021 und dem 25. März 2022 mehrfach Informationen aus polizeiinternen Datenbanken preisgegeben hat.

 

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall ein erhöhtes öffentliches Interesse, da durch die unbefugte Weitergabe durch die Zivilangestellte wichtige Interessen gefährdet worden und zudem das Vertrauen der Allgemeinheit erschüttert worden sei. Ob es zu einer Verurteilung kommen wird, ist allerdings noch unklar. Das Verfahren wurde heute nach einer etwa 30-minütigen Verhandlung von Richterin Christina Ritter vorerst ausgesetzt und muss neu terminiert werden.

 

Zunächst soll ein Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig Mitte Februar abgewartet werden, das sich mit einem Urteil des Landgerichts Lübeck in einer ähnlich gelagerten Sache beschäftigt. Die beiden Verteidiger der angeklagten Oberberger hoffen, dass der BGH feststellt, dass nicht jeder Verrat von Dienstgeheimnissen automatisch zu einer Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen führt, was in diesem Fall aus ihrer Sicht zu einer Straffreiheit führen würde.

 

Nachdem der Geheimnisverrat aufgeflogen war, wurde der befristete Arbeitsvertrag der 51-Jährigen im März des vergangenen Jahres nicht verlängert, zudem wurde sie freigestellt. Die Ermittlungsarbeit war aus Neutralitätsgründen von der Polizei Köln übernommen worden. Ein Vorschlag der Richterin, das Verfahren wegen dieser bereits ergangenen Kündigung gegen die Frau einzustellen sowie das Verfahren gegen den 41-Jährigen gegen Zahlung einer Geldauflage ebenfalls einzustellen, wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. „Hier handelt es sich nicht nur um ein einmaliges Versehen, sondern es konnten mit Leichtigkeit sinnfreie Anfragen gemacht werden“, meinte die Staatsanwältin.

 

Konkret soll der Wiehler bei der Zivilangestellten im Juni 2021 eine Halterabfrage zu dem Eigentümer eines Fords im Zentralen Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) angefragt haben. Er wollte wissen, ob dieser strafrechtlich bereits bekannt sei. Der Verteidiger des Mannes zweifelte bereits die Anstiftung an, da sein Mandant nachweislich ausdrücklich betont habe, dass sie ihm die Informationen nur geben solle, „wenn du keinen Ärger kriegst“.

 

In vier weiteren Fällen soll der Mann im Frühjahr 2022 Informationen zu einem Afrikaner gewollt haben, zu dem seine Pflegetochter durch seine Ex-Frau immer wieder Kontakt gehabt habe. Dessen Asylantrag soll abgelehnt worden sein, zudem sei der Mann bereits mehrfach straffällig geworden – zu einer Abschiebung sei es trotzdem nie gekommen. Er habe immer wieder hinsichtlich einer anonymen Anzeige nachgehakt, weil er sich aus Angst um seine Pflegetochter mit den Informationen an die Landesregierung habe wenden wollen.

 

Die Staatsanwältin warf ihm vor, dass man das auch anders hätte lösen können: „Dafür müssen sie nicht im System schnüffeln, sondern hätten etwas anzeigen sollen.“ Der Wiehler wirkte ratlos: „Wie denn? Niemand hat auf meine Schreiben reagiert und das Jugendamt hat immer wieder nur Beweise gefordert.“ Er habe die erhaltenen Informationen lediglich an die Behörde weiterleiten und nie öffentlich machen wollen. Sein Verteidiger äußerte Verständnis: „Mein Mandant wusste, dass der Mann strafrechtlich schon in Erscheinung getreten ist und wollte, dass etwas unternommen wird. Dabei ist er übers Ziel hinausgeschossen.“

 

Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch unklar. Sollte die Staatsanwaltschaft sich zwischenzeitlich doch mit dem Vorschlag des Gerichts anfreunden können, könnte das Verfahren auch ohne den BGH-Entscheid eingestellt werden.

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