BLAULICHT

Gruppe „Oberberg bewegt!“: Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt

lw; 18.08.2022, 14:04 Uhr
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Symbolfoto: Victoria_Borodinova auf Pixabay
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Gruppe „Oberberg bewegt!“: Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt

lw; 18.08.2022, 14:04 Uhr
Oberberg – Hinweise und vorhandene Informationen reichten nicht aus – Telegram gab keine Auskünfte – Durchsuchungsbeschluss wurde kassiert.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen aufgrund strafrechtlich relevanter Äußerungen von Chat-Teilnehmern in der Telegram-Gruppe „Oberberg bewegt!“ einstellen müssen. Dies ist OA auf Nachfrage mitgeteilt worden. Mitte Januar hatte die oberbergische Polizei aufgrund zugespielter Screenshots aus den Gesprächsverläufen den Staatsschutz eingeschaltet. Unter anderem seien dort Hitler-verherrlichende Kommentare zu lesen gewesen. Auch Oberberg-Aktuell lagen diese Screenshots mit den Äußerungen vor, die von der Polizei als rechtsextrem eingestuft wurden. Der Staatsschutz nahm die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung auf, später übernahm die Staatsanwaltschaft Köln. Die Ermittlungen hatten auch darum für Aufsehen gesorgt, weil über die Telegram-Gruppe zu den Protestaktionen gegen das Impfen beziehungsweise die Impflicht im Oberbergischen aufgerufen wurde.

 

Belangt wird nun wegen den rechtsextremen Äußerungen niemand. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen eine anfänglich als verdächtig angesehene Person einen Durchsuchungsbeschluss beantragt, der aber seitens des Amtsgerichts Köln mangels Anfangsverdachts nicht erlassen worden sei. Eine dagegen gerichtete Beschwerde sei durch das Landgericht Köln als unbegründet zurückgewiesen worden. „Somit ist gerichtlich rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar festgestellt worden“, dass kein Anfangsverdacht auf eine strafrechtlich relevante Handlung gegen die Person vorliege, der weitere Ermittlungen rechtfertige. „Die Staatsanwaltschaft Köln war daher an der Initiierung weiterer Ermittlungsmaßnahmen gehindert.“

 

Inhaltlich habe die Staatsanwaltschaft den durch zwei verschiedene Hinweisgeber entstandenen Verdacht nicht weiter verdichten können. Dies hatte unterschiedliche Gründe. Zum einen lag dies an Telegram. Das Unternehmen gebe „bekanntlich“ keine Auskünfte zu Bestandsdaten und ähnlichen Informationen. Zum anderen sei der eine Hinweisgeber als Journalist unter Berufung auf das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht zu weiteren Auskünften nicht bereit gewesen. Der andere Hinweis sei über das NS-Dokumentationszentrum eingegangen, und zwar anonym. „So konnten auch von dort keine weiteren Erkenntnisse gewonnen werden.“ Letztlich reichten die Informationen durch die Hinweisgeber nicht aus, um das Amts- und Landgerichts Köln von weiteren Ermittlungen zu überzeugen.

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