BLAULICHT
Gefälschter Impfpass? Waldbröler muss sich vor Gericht verantworten
Waldbröl – Vor einer USA-Reise soll sich ein 34-Jähriger mit einem gefälschten Impfausweis das digitale Zertifikat in einer Waldbröler Apotheke erschlichen haben.
Von Peter Notbohm
Corona-Beschränkungen gibt es kaum noch in Nordrhein-Westfalen, die Gerichte beschäftigt das Thema aber wohl noch eine ganze Weile: Seit Monaten müssen Richter über falsche Maskenatteste, Scheinimpfungen, Teilnahmen an Corona-Demonstrationen oder gefälschte Impfpässe urteilen. So nun auch am Amtsgericht Waldbröl, wo sich am Dienstagvormittag ein 34-jähriger Waldbröler verantworten musste.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist Urkundenfälschung: Er soll in einer Waldbröler Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorgelegt haben, um das digitale Covid-Zertifikat zu erhalten. Bei dem Waldbröler stieß das Verfahren auf Unverständnis. Er habe sich im Juli 2021 in Bielefeld im Impfzentrum an der Stadthalle die Erstimpfung geholt und rund sechs Wochen später an selber Stelle auch den zweiten Pieks. „Ich habe keine Ahnung, was in der Apotheke schiefgelaufen ist. Mir wurde vom Gesundheitsamt in Bielefeld ein Wisch mitgegeben, mit dem ich das Zertifikat holen wollte“, sagte der Mann, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war.
Die Impfung habe er benötigt, da er im November 2021 beruflich in die USA fliegen musste und die dortigen Behörden damals nur geimpfte Personen einreisen ließen. Die Reise habe sich sogar noch einmal um zwei Wochen verschoben, da er nur wenige Stunden vor dem Flug am Frankfurter Flughafen mit einem PCR-Test positiv auf Corona getestet worden war.
Eine Angestellte der Waldbröler Apotheke hatte Zweifel an der Echtheit des Impfnachweises gehegt und daraufhin ihre Vorgesetzte informiert. Diese hatte die Polizei verständigt. „Es gab damals die Anweisung, dass wir im Zweifel die Behörden informieren sollen“, sagte sie vor Gericht aus. Zum damaligen Zeitpunkt habe noch nicht die Möglichkeit bestanden, die Chargen-Nummern direkt zu überprüfen.
Der vorgelegte Ausweis sei auffällig gewesen, weil der Stempel zum einen aus dem 200 Kilometer entfernten Bielefeld stammte, zum anderen die vollständige Anschrift des Impfzentrums dort gestanden hätte. „Das war absolut unüblich. Normalerweise steht bei Impfzentren dort nur der Stadtname, aber keine Adresse“, erklärte die Apothekerin. Erst 2022 hätten auch Apotheken die Möglichkeit erhalten, die Impfungen anhand der Chargennummer abzugleichen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen festgestellt, dass die angegebenen Daten nicht zu einer Impfung in Bielefeld zugewiesen werden konnten. Auf die Frage, warum sich der Waldbröler ausgerechnet in Ostwestfalen beide Impfungen habe geben lassen, sagte er, dass er dort beruflich mehrfach zu tun gehabt habe und die Gelegenheit spontan genutzt habe: „Auch weil ich das alles sehr schnell benötigt habe, weil ich nur noch wenige Tage hatte, um die notwendigen Dokumente für die Einreise in die USA zusammenzubekommen.“
Vorlegen konnte der 34-Jährige seinen Impfausweis am Dienstag nicht. Dieser befinde sich entweder irgendwo in seiner Wohnung oder bei einem Kollegen in den USA. „Dafür habe ich ja schließlich die digitalen Zertifikate“, meinte er. Er wolle aber nach dem gelben Heftchen suchen und es vorlegen, beteuerte er. Richter Dr. Jan Röleke reichte das jedenfalls nicht aus, um zu einem Urteil zu kommen. Er vertagte den Prozess für weitere Ermittlungen in Bielefeld und gab dem Angeklagten den dringenden Ratschlag, bis zum nächsten Termin doch ein wenig intensiver nach seinem Impfausweis zu suchen.
