BLAULICHT

Drogenverkauf sollte das magere Gehalt aufbessern

pn; 31.10.2019, 15:35 Uhr
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Drogenverkauf sollte das magere Gehalt aufbessern

pn; 31.10.2019, 15:35 Uhr
Gummersbach – Ein 49-Jähriger wurde heute vor dem Amtsgericht Gummersbach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Reichlich zu tun, hatten die sechs Polizeibeamten mit ihrem Drogenspürhund am 8. November 2017 bei der Durchsuchung der Wohnung von Gerhard E. (Anm. d. Red.: Name geändert) in einem Mehrfamilienhaus in Gummersbach-Steinenbrück. 265 Gramm Cannabis und 69 Gramm Kokain fanden die Ermittler vor zwei Jahren, weshalb sich der 49-jährige Bewohner heute vor dem Gummersbacher Amtsgericht wegen unerlaubten Drogenhandels in nicht geringer Menge zu verantworten hatte. Auch Richter Ulrich Neef war beeindruckt von der Menge an gefundenen Drogen: „Egal, welches Behältnis man in ihrer Wohnung öffnete, es fielen einem überall Betäubungsmittel entgegen.“

 

Eine Tatsache, die der geständige Gerhard E. zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens bestritt. „Er war auf die dumme Idee gekommen, sein Gehalt damit aufbessern zu wollen“, sagte sein Rechtsanwalt Stephan Kuhl. Die Drogen habe der Gebäudereiniger, der seit über 23 Jahren bei einem oberbergischen Unternehmen beschäftigt ist, selbst konsumiert, aber auch an einen kleinen Kreis von fünf Freunden weiterverkauft.

 

Aufgeflogen war der zweifache Großvater, nachdem sein Name im Zuge der Ermittlungen der 2016 in Gummersbach ausgehobenen großen Drogenplantage genannt worden war. In seiner Wohnung fanden die Beamten Pillen, Pulver, Pasten, Tüten und eine Feinwaage. „Alles, was das Herz begehrt“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das gefundene Cannabis überschritt die Grenze zur nicht geringen Menge um das 4,6-fache, beim Kokain war es sogar das 11,7-fache. Zudem wurden 2850 € in einem unverschlossenen Safe entdeckt.

 

Die Kammer verurteilte Gerhard E. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Während seiner fünfjährigen Bewährungszeit muss sich der 49-Jährige jährlich acht Drogenscreenings unterziehen und soll mit Hilfe eines Bewährungshelfer seine eigene Drogensucht in den Griff bekommen. „Es tut mir leid“, zeigte sich der Verurteilte reuig.

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