BLAULICHT
Cannabis-Plantage im eigenen Haus: Bewährungsstrafen für drei Bergneustädter
Bergneustadt - Mit einem dunkelblauen Auge kamen am Landgericht Köln ein 31-Jähriger, sein Vater und dessen Lebensgefährtin davon – Verurteilung wegen bandenmäßigen Anbaus, Handels und Besitzes von Marihuana.
Von Peter Notbohm
Eigentlich wurde das Urteil erst für den heutigen Mittwoch erwartet, der 8. Großen Strafkammer am Landgericht Köln reichten aber bereits zwei Verhandlungstage. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Stephan Aderhold verurteilte am Montag einen 31-jährigen Bergneustädter wegen bandenmäßigen Handels, Anbaus und Besitzes von Cannabis sowie wegen Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem muss er als Bewährungsauflage 1.200 Euro an die Staatskasse zahlen.
Sein Vater (62) und dessen Lebensgefährtin (49) kamen noch glimpflicher davon. Sie wurden wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Anbau und Handels mit dem Cannabis zu neunmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Beide müssen jeweils 500 Euro an die Staatskasse als Bewährungsauflage überweisen. Das bestätigte eine Landgerichtssprecherin auf OA-Nachfrage.
Das Trio hatte in ihren gemeinsam bewohnten Häusern in Bergneustadt von 2019 bis 2022 mehrere selbst eingerichtete Cannabis-Plantagen betrieben. Ursprünglich sollte das Verfahren am Amtsgericht Gummersbach verhandelt werden, das hatte sich aber für nicht zuständig erklärt und den Fall an das Landgericht verwiesen (OA berichtete). Zum Prozessauftakt in Köln hatte alle drei Angeklagten ein Geständnis abgelegt (OA berichtete).
Bei einer Razzia der Polizei waren Pflanzen abgeerntet worden, die vermutlich 800 Gramm reines Marihuana ergeben hätten. Zusätzlich wurden in den beiden Wohnungen der Angeklagten 1.160 Gramm Cannabis gefunden, dazu 3,5 Gramm Samen, 10,5 Gramm Haschisch und 218 Gramm Amphetamin.
Der 31-Jährige hatte angegeben, dass er das Gras vor allem für den Eigenkonsum angebaut habe. Nachdem die Ernte allerdings ertragreicher als ursprünglich gedacht ausgefallen war, habe man das Cannabis auch in der Szene an Bekannte verkauft. Sein Vater hatte ihm beim Bau der sogenannten Growboxen aus OSB-Platten geholfen. Die Lebensgefährtin hatte ausgesagt, die Pflanzen gegossen zu haben und ab und zu auch am Verkauf beteiligt gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Bergneustädter eine dreijährige Haftstrafe gefordert, für seinen Vater und dessen Vater jeweils zweijährige Bewährungsstrafen. Der Verteidiger des 31-Jährigen plädierte auf eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe. Die Verteidiger der beiden Mittäter hatten jeweils um ein mildes Urteil gebeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
