MORSBACH

Kirchstraße: Protest gegen die Sanierung

ls; 20.12.2019, 06:00 Uhr
MORSBACH

Kirchstraße: Protest gegen die Sanierung

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ls; 20.12.2019, 06:00 Uhr
Morsbach – Gleich mehrere Institutionen in der Republik wettern gegen die ab Frühjahr geplante Auffrischung der Straße und des Koboldbrunnes.

Von Leif Schmittgen

 

Protestbriefe landen derzeit auf dem Schreibtisch von Morsbachs Bürgermeister Jörg Bukowski: Stein des Anstoßes ist offenbar die von Rat und Verwaltung beschlossene Sanierung der Kirchstraße im Bereich des sogenannten Koboldbrunnens. Ab dem Frühjahr 2020, sollen dort die Arbeiten beginnen, unter anderem soll eine Treppe abgerissen werden und die Straße verbreitert werden. Beschwert haben sich der örtliche Heimatverein, das Büros Meckler & Partner aus Kaiserslautern, das Atelier Franke aus Erkelenz und der Morsbacher Architekten Klaus Jung. Allesamt waren in den frühen 90er Jahren an der - bis heute existierenden - Gestaltung des Platzes beteiligt und sorgen sich in ihren Schreiben unter anderem um die Zerstörung eines künstlerischen Gesamtprojektes.

 

Unter anderem wird moniert, dass bei der Straßensanierung kein Kopfsteinpflaster, sondern Asphalt verwendet werden soll. Außerdem befürchtet man, dass durch den Umbau Fahrzeuge schneller die Stelle passieren und die Straße damit „verkehrsfreundlicher“ ausgelegt wurde. Morsbachs Bürgermeister Jörg Bukowski zeigt sich auf OA-Nachfrage erstaunt über die Proteste: „Besonders der Zeitpunkt des Vorstoßes wundert mich, seit 2014 war das Thema auf unserer Agenda“, so das Gemeindeoberhaupt. Politisch und verwaltungstechnisch sei das Thema mehrfach diskutiert und beschlossen worden, auch die Frage des Straßenbelages sei in Anwohnerversammlungen mehrfach besprochen worden.

 

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„Besonders vor dem Hintergrund der Anlieger-Straßenbaubeiträge, hatten sich die Beteiligten - zuletzt im Herbst -  für Asphalt, allein aus Kostengründen, ausgesprochen“, meint Bukowski. Erneut Kopfsteinpflaster zu verlegen, würde auch nach der jüngsten Gerichtsentscheidung (die Anlieger müssen die Häfte der Gesamtkosten einer Baumaßnahme tragen), die Geldbörsen der Anwohner zu stark belasten. „Die Zeiten haben sich in den vergangenen 30 Jahren geändert“, sagt der Bürgermeister, städtebaulich lege man heutzutage viel mehr Wert auf Barrierefreiheit. Deshalb ist für ihn der Umbau, bzw. die Entfernung der besagten Treppe auch nachvollziehbar.

 

„Weil es sich bei der Durchführung der derzeitigen Sanierungsbeschlüsse um einen gravierenden Eingriff in die Urheberrechte der damals Beteiligten handelt, müssen diese zumindest gefragt werden. Anderenfalls können erhebliche Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde zukommen.“, schreibt Architekt Klaus Jung, für den die Verwendung von Kopfsteinpflaster zumindest teilweise das künstlerische Gesamtbild erhalten würde. „Wir haben die Angelegenheit zunächst intern prüfen lassen, bisher sind aus unserer Sicht keine Bedenken wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen aufgetreten“, kontert Bukowski. Allerdings werde sich die Verwaltung mit diesem Thema noch intensiver befassen und einen unabhängigen Juristen zurate ziehen.

KOMMENTARE

1

Sehr geehrter Herr Bukowski,

ich bin verwundert über den Artikel und Ihre Ausführungen. Bei der einzigen Anwohnerversammlung die zu diesem Thema stattgefunden habt, gab es erhebliche Einwände der Anwohner. Hier wurde unter anderem auch der Asphalt als Bodenbelag moniert. Die Mehrkosten bei einer Sanierung mit Kopfsteinpflaster sind nur marginal gegenüber der Variante mit Asphalt. Des Weiteren konnte die Gemeindeverwaltung einige Punkte nicht beantworten, bspw. ob der Unterbau der Fahrbahnfläche in den 90er Jahren sachgerecht eingebracht wurde. Der Einbehalt über einen Teil der letzten Zahlung für das ausführende Unternehmen spricht Bände.
Sie Herr Bukowski wurden vielleicht von den Mitarbeitern der Gemeinde informiert, da Sie persönlich nicht an der Versammlung teilgenommen haben.

Anwohner, 20.12.2019, 13:12 Uhr
2

Ich bin der Meinung das in einem so sensiblen "flächendenkmalwürdigen"Bereich also dem historischen Herz Morsbachs nur Kopfsteinpflaster einen Platz hat.Hier sollte auch nicht daran gespart werden Kopfsteinpflaster zu verwenden welches in der Art und Form dem historisch einst dagewesenen entspricht.Dies wäre ein Stein aus rheinischer /bergischer Grauwacke wobei auch Basalt alternativ verwendbar wäre.Man darf auch nicht übersehen das das besonders vor Häusern aus Fachwerk oder anderen ortsbildprägenden Häusern nicht passt Asphalt aufzubringen. Es würde auch durch einen gegebenefalls stattfindenden Ausbau nur Motivation zu schnellerem fahren gegeben und zu noch mehr Durchgangsverkehr führen.Möglich wäre ja auch einen Verein zu gründen der einen Teil der Arbeiten günstiger durchführt

Michael Stentenbach, 21.12.2019, 19:27 Uhr
3

Sehr interessante Einwände, wenn es um andere Leute Geld geht (Anwohner) kann man schon mal Forderungen stellen.
Wie wäre es wenn sich die sogenannten Urheber freiwillig um die Mehrkosten in Form einer Vorkasse beteiligen würden. Dann wären wohl die Anwohner möglicherweise bereit darüber nachzudenken.

Mauli, 21.12.2019, 21:01 Uhr
4

Zu den 3 Kommentaren folgende Bemerkungen: Die Schreiber 1 und 2 stehen ja offensichtlich auf der Seite der Gegner der aktuellen Planung. Wir kennen bisher keinen Befürworter der "autogerechten" Sanierung durch Einbau einer Asphaltdecke und Abbruch des Bauwerks oberhalb des Brunnens.
Warum unterzeichnet der Schreiber 3 nicht mit seinem Namen, damit jeder weiß, mit wem man derartige unsinnigen Vorschläge erörtern kann?
Die Bemerkung von BM Bukowski, es hätten zur Art des Straßenbelags "mehrfach" Bürgerversammlungen stattgefunden, trifft nicht zu. Die Versammlung am 28.06.2012 befasste sich mit der "verkehrsrechtlichen Situation". Zur aktuellen Planung gab es nur die erwähnte "Anlieger-Information" vom 29.10.2019. Die 200.000 DM Schadensersatz müssen, klar, kostenmindernd in die Abrechnung!

Klaus Jung, 28.12.2019, 20:56 Uhr
5

Sehr geehrter "Anwohner"!
Schade, dass Sie Ihren Namen nicht angeben und sich nicht im Rathaus direkt an mich wenden, um die Angelegenheit zu besprechen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Bukowski

Jörg Bukowski, 30.12.2019, 11:37 Uhr
6

Ich kann Herrn Jung nur beipflichten, die Verwaltung war in der Bürgerversammlung nicht in der Lage den Schadensersatz, den die Gemeinde in den 90er- Jahren erhalten hat, detailliert zu erläutern. Sollte dieser auf Basis eines nicht sachgerecht eingebrachten Frostschutzes erteilt worden sein, so muss der Betrag bzw. der Anteil entsprechend kostenmindernd Berücksichtigung finden. Ich gebe der Verwaltung den Hinweis dies nachhaltig zu prüfen und die Anwohner entsprechend zu informieren. Sonst werde ich den fälligen Gebührenbescheid anwaltlich prüfen lassen.

Anwohner, 03.01.2020, 09:46 Uhr
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