MEINUNG

Leserbrief zur Beschwerde des Hausärzteverbandes

Leserbrief; 11.12.2023, 12:30 Uhr
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Leserbrief zur Beschwerde des Hausärzteverbandes

Leserbrief; 11.12.2023, 12:30 Uhr
Oberberg - Dr. Christian Kiefer, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie;- psychotherapie aus Engelskirchen äußert sich zur aktuellen Debatte über den ärztlichen Notdienst.

In Reaktion auf die vollkommen gerechtfertigte Beschwerde des Hausärzteverbandes unter Dr. Ralph Krolewski wurde die Reaktion der KV veröffentlicht: 

 

"Und wir wissen aus unseren Erfahrungen und Gesprächen mit jungen niederlassungsinteressierten Ärztinnen und Ärzten, dass insbesondere die Dienstfrequenz bzw. die Einteilungshäufigkeit in den amb. Notdienst ein bedeutendes Kriterium bei der Ortswahl der Niederlassung ist. Als Organisation, die unter anderem die Sicherstellungsverantwortung für die ambulante Versorgung trägt, sind wir als KV dazu verpflichtet, etwaige Hemmnisse für eine Niederlassung abzubauen und Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen."

 

Hierzu möchte ich folgendes anmerken:

Die Bestrebungen der KV, die "Dienstfrequenz bzw. die Einteilungshäufigkeit in den ambulaten Notdienst" zu reduzieren sind natürlich grundsätzlich zu begrüßen. Ein Blick in den aktuellen Dienstplan 2024 ergibt allerdings, dass die erzielte Reduktion bei vielen Kolleg*innen nur etwa 1-2 Dienste pro Arzt pro Jahr ergibt. 

 

Zur bisher nur wenig kommunizierten Wahrheit gehört weiterhin, dass Ärztinnen und Ärzte den kassenärztlichen Notdienst, zu dem ausnahmslos alle verpflichtet sind, mit der Notdienstreform ab Januar selbst finanzieren müssen: Die Kosten für die einzustellenden Mitarbeiter*innen sowie Technik für die Notdienstpraxen wird in Form einer "Umlage" auf alle Ärzt*innen (und auch Psychotherapeut*innen) umgelegt.

 

Darüberhinaus plant die KV als weitere Neuerung mit Inkrafttreten dieser Notdienstreform den Diensttuenden nur 85 % der im Notdienst erzielten Umsätze auszubezahlen. Der Rest soll für die Organisation des kassenärztlichen Notdienstes durch die KV einbehalten werden. In anderen Regionen der KV Nordrhein werden Kolleg*innen zusätzlich zur Finanzierung eines Transportunternehmens für den Fahrdienst verpflichtet.  

 

Ich frage mich, wie diese Beschlüsse dazu geeignet sein sollen, den ohne Zweifel ernsthaft drohenden Mangel in der ambulanten ärztlichen Versorgung abzuwenden? Wie wahrscheinlich erscheint es, dass junge Hochschulabsolvent*innen nach einem herausfordernden Studium mit nachfolgender 5-jähriger Facharztausbildung und eventueller Promotion bereit sind, unter diesen Bedingungen das kaufmännische Risiko der Selbständigkeit auf sich zu nehmen?

 

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