Marienheide - Die Kreissparkasse Köln wird für das Geschäftsjahr 2024 wieder eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde Marienheide auszahlen, die für gemeinwohlorientierte Aufgaben oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind.
Die Kreissparkasse Köln wird für das Geschäftsjahr 2025 wieder eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde Marienheide auszahlen, die für gemeinwohlorientierte Aufgaben oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind. Entsprechende Anträge auf Förderungen können von Vereinen und Institutionen bis zum 31. Juli an die Gemeinde Marienheide (FB I/Verwaltungsführung, Hauptstraße 20, 51709 Marienheide oder info@marienheide.de) gerichtet werden.
Folgende Verteilungskriterien sind zu beachten:
- Die Tätigkeit des Antragstellers muss sich unmittelbar auf die Gemeinde Marienheide auswirken.
- Der Gewinnausschüttung ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt.
- Dem Antrag sind Kostenvoranschläge und der beabsichtigte Verwendungszweck beizufügen. Die zweckentsprechende Verwendung der gezahlten Förderung ist schriftlich nachzuweisen. Nicht verausgabte Fördergelder sind unaufgefordert zurückzuzahlen. · Die Antragsfrist wird jedes Jahr von der Verwaltung individuell in Abhängigkeit der Sommerferien festgesetzt.
- Es ist zu berücksichtigen, dass durch andere Fördermaßnahmen keine Überfinanzierung (Förderung mehr als 100 Prozent der entstandenen Kosten) erfolgen darf.
Die Entscheidung über die Gewinnverteilung soll im Rat der Gemeinde Marienheide beraten und entschieden werden. Nach Entscheidung über die Verwendung der Gewinnausschüttung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Mitteilung. Die Übergabe erfolgt voraussichtlich bei der Festveranstaltung zur Übergabe des Bürgerpreises am 25. September.
