LOKALMIX

Parkschein per Handy bezahlen: Noch dieses Jahr in Gummersbach

pn; 27.10.2023, 10:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Noch in diesem Jahr sollen Gummersbacher ihren Parkschein auch mit dem Handy bezahlen können.
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Parkschein per Handy bezahlen: Noch dieses Jahr in Gummersbach

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pn; 27.10.2023, 10:00 Uhr
Gummersbach – Autofahrer sollen ihr Parkticket künftig per App zahlen können – Angebot gilt noch nicht für Parkhäuser.

Von Peter Notbohm

 

In Gummersbach sollen noch in diesem Jahr Parkgebühren auch per Handy gezahlt werden können. Das gab die Stadtverwaltung am Mittwochabend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung bekannt. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Vorerst wird es das Angebot allerdings nur vor der Schranke geben, Parkhäuser sind noch nicht inbegriffen. Weiterhin möglich bleibt natürlich auch der Gang zum Parkscheinautomaten.

 

Die Vorteile des Angebots skizziert Fachdienstleiter Tim Grebner: „Der Bürger muss nicht immer zum Automaten und kann die Dauer seines Parkens minutiös verrechnen lassen.“ Über die App ist es sogar möglich Parkzeiten bei länger dauernden Terminen zu verlängern. Auch für die Stadt ergeben sich Vorteile. Neben der vereinfachten Parkraumüberwachung wird auch das Controlling einfacher durchzuführen.

 

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Bundesweit gibt es derzeit sechs Anbieter auf dem Markt. Der größte ist EasyPark, gefolgt von Parkster. Alle Anbieter haben sich über smartparking zusammengeschlossen, obwohl sie im Wettbewerb zueinanderstehen. Der Bürger hat die Wahl, welchen er nutzt. Die Gebühren für das digitale Angebot sind dabei unterschiedlich. So verlangt EasyPark laut Grebner 15 Prozent, aber immer ein Minimum von 49 Cent: „Jeder Bürger kann sich überlegen, ob ihm der Komfort das wert ist.“ Jürgen Hefner, Technischer Beigeordneter der Stadt, ergänzt: „Wer bislang zwei Euro für die Stunde bezahlt hat und schon nach 15 Minuten wiederkam, hatte Pech. Nun bekommt er seine Parkdauer genau abgerechnet.“

 

Für die Stadt entstehen keine Einbußen: Sie erhält die vollen Parkgebühren. Ein mögliches Inkassoverfahren obliegt nicht der Stadt, sondern wird von den Betreiberfirmen übernommen. Über das System von smartparking ist auch Anwohnerparken oder Off-Street-Parken (Tiefgaragen, Parkhäuser, externe Parkräume) möglich, wird aus technischen Gründen zunächst aber nicht angeboten. Für das Ordnungsamt wird die Kontrolle über eine Extra-App erleichtert. Insgesamt wird das System bundesweit bereits in über 300 Städten, darunter Köln, Bonn, Bergisch Gladbach und Siegburg angeboten. „Wir haben mit mehreren Städten gesprochen und alle waren zufrieden“, so Grebner.

KOMMENTARE

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Wo ist das Groschebgrab geblieben?🖖

Markus, 28.10.2023, 23:47 Uhr
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