LOKALMIX

Neue Ortsschilder in Mundart?

ks; 29.01.2024, 13:50 Uhr
Foto: Sven Engelmann --- Auf Lindlarer Ortsschildern könnten künftig Zusatzbezeichnungen in Mundart zu lesen sein.
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Neue Ortsschilder in Mundart?

ks; 29.01.2024, 13:50 Uhr
Lindlar – Die CDU möchte ein gemeindeweites „Mitmachprojekt“ anregen.

Ob Lenkeln, Op d’r Ling oder auch Fringsdorp – diese, ähnliche und weitere Bezeichnungen könnten künftig ergänzend auf Lindlarer Ortschildern zu finden sein. Die Gemeinderatsfraktion der CDU hat dafür jüngst einen Antrag gestellt, möchte mit der Realisierung der Idee nicht zuletzt ein identitätsstiftendes Projekt ins Leben rufen und einen Impuls dafür setzen, sich mit der örtlichen Kultur- und Heimatgeschichte zu befassen.

 

Doch bei dem Projekt soll es nicht nur um Identität gehen. „Es geht auch darum, unsere Vielfalt darzustellen“, erklärte Sven Engelmann als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Gespräch mit OA. Lindlar erstreckt sich über eine Fläche von über 85 Quadratkilometern. „Die Mundart ist von Kirchdorf zu Kirchdorf unterschiedlich. Damit können wir zeigen, aus wie vielen Teilen wir hier eins sind“, so Engelmann.

 

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Beraten werden soll der Antrag in den Ausschüssen für Sicherheit und Ordnung sowie für Schule, Sport und Kultur. Als „Mitmachprojekt“ angelegt soll das Projekt gemeindeweit zum Austausch anregen. Gemeinsam soll die sprachliche Herkunft von Ortsnamen ergründet werden, die gewonnenen Erkenntnisse womöglich in einem Kompendium zusammengetragen werden.

 

Ausgetauscht werden könnten die Ortsschilder dort, wo Menschen vor Ort Interesse daran hätten. Welche Kosten dabei entstehen würden, sei laut Engelmann nicht klar. Der CDU-Politiker bezeichnete diese gar als Knackpunkt der Idee. Auf Mittel der Gemeinde baue die CDU dabei nicht. „Ich erwarte für den nächsten Haushalt ohnehin nichts Gutes. Eventuell müssten wir für das Projekt Sponsoren finden.“

 

Die Installation von Ortstafeln mit Zusatzbezeichnungen in Mundart sei laut Engelmann möglich durch eine 2017 vorgenommene Änderung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (konkret § 13 Abs. 3 der GO NW). Ermöglicht worden sei dies vom damaligen NRW-Heimatministerium.

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