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Jägerhof: Kauf von Genossenschaftsanteilen möglich

Red; 29.12.2020, 13:16 Uhr
Oberberg Aktuell
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Jägerhof: Kauf von Genossenschaftsanteilen möglich

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Red; 29.12.2020, 13:16 Uhr
Bergneustadt - Interessenten können sich vormerken lassen.

Interessenten am Kauf von Anteilen an der Genossenschaft Jägerhof können sich bei der Stadt Bergneustadt vormerken lassen: entweder telefonisch unter 02261/404-320 oder per Email unter rathaus@bergneustadt.de. Dies gab Bergneustadts Bürgermeister und Vorsitzender des Genossenschafts-Vorstands, Matthias Thul, bekannt, nachdem in den vergangenen Wochen Anfragen nach einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft eingegangen waren. Bergneustadt erhält aus dem NRW-Förderprogramm „Dritte Orte“ eine Zuwendung über 450.000 Euro für das Projekt Jägerhof. Hinzu kommt ein Eigenanteil von 20 Prozent ( 90.000 €), den der Rat der Stadt Bergneustadt bereits im Sommer genehmigt hatte. Daraufhin war die Genossenschaft Jägerhof gegründet worden, die die weitere Entwicklung des Projekts vorantreiben will.

 

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Ein Genossenschaftsanteil werde 50 Euro kosten, so Thul, und selbstverständlich könnten auch mehrere Anteile erworben werden. Wichtig zu wissen sei, dass jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung – grundsätzlich eine Stimme und damit das gleiche Gewicht bei Entscheidungen habe. Kein Mitglied müsse also befürchten, von anderen aufgrund einer höheren Kapitalbeteiligung überstimmt zu werden. Diese demokratische Entscheidungsstruktur biete auch den großen Vorteil, dass die Genossenschaft vor der Übernahme Dritter, die größere Anteile halten und andere Interessen verfolgen, geschützt sei.

 

Mit dem Eintrag in das Genossenschaftsregister rechnet der Vorstand der Genossenschaft Jägerhof im Laufe des Frühjahrs 2021. Sobald dies geschehen sei, würden die Anteilsscheine konkret verkauft. Sie berechtigten auch zur Teilnahme an der ersten Generalversammlung, die dann unmittelbar einberufen werde. Zu diesem Zeitpunkt würden Matthias Thul und Andreas Martel, die den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz des Vorstandes interimistisch übernommen hätten, ihre Ämter zur Verfügung stellen und Platz für einen neu zu wählenden Vorstand machen.

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