LOKALMIX

Gülle-Katastrophe: Viele Fragen sind noch offen

lw; 26.02.2026, 19:00 Uhr
Archivfoto: Wupperverband --- Die Gülle war über einen Bachlauf in die Neyetalsperre gelangt.
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Gülle-Katastrophe: Viele Fragen sind noch offen

lw; 26.02.2026, 19:00 Uhr
Oberberg – Rund anderthalb Jahre nach der Umweltkatastrophe im Neye-Gebiet steht der landwirtschaftliche Betrieb unter strenger Aufsicht des Märkischen Kreises – Juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen – Auswertung aktueller Wasseruntersuchungen steht an.

Von Lars Weber

 

Geschockt und mit Kopfschütteln wurde vor nunmehr anderthalb Jahren im September 2024 die wiederholte Umweltkatastrophe im Neye-Gebiet aufgenommen. Zum zweiten Mal nach 2015 war von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Halver-Kotten im Märkischen Kreis Gülle in einen Nebenarm der Neye flossen und kontaminierte die oberbergische Neyetalsperre. Märkischer und Oberbergischer Kreis sprachen von mehreren 100.000 Litern. Kreisdezernent Frank Herhaus hat nun im Umweltausschuss ein kurzes Update gegebene, OA hat zudem beim federführenden Märkischen Kreis und beim Wupperverband nachgefragt, wie der Zustand des Gewässers ist, wie der Betrieb inzwischen kontrolliert werde und wie es um die juristische Auseinandersetzung mit dem Landwirt bestellt ist. Ein Überblick:

 

Wie wird der Betrieb seit dem Vorfall kontrolliert?

 

Der Märkische Kreis kontrolliert den Hof regelmäßig, aktuell alle 14 Tage, um die Einhaltung der geltenden technischen Regeln und Gesetze zu überwachen, heißt es aus dem Kreishaus in Lüdenscheid. Dies bestätigte auch Herhaus.

 

Welche Ordnungsverfügungen gab es?

 

Eine Vielzahl von Maßnahmen habe der Märkische Kreis ergriffen, um die Sicherheit auf dem betroffenen Gelände zu gewährleisten, heißt es in der schriftlichen Antwort des Kreises. Auf Grundlage des Bauordnungs- und des Wasserrechts wurden diverse Ordnungsverfügungen erlassen, die den Landwirt zur Behebung festgestellter Mängel verpflichten. So hatte der Märkische Kreis beispielsweise ein bauordnungsrechtliches Verfahren wegen eines Lochs am zuletzt genutzten Güllebehälter eingeleitet. Dieser Behälter musste in einen funktionstüchtigen, gefahrlosen Zustand gebracht werden. Der Landwirt musste demnach nachweisen, dass keine Gefahr von dem Behälter ausgeht. Die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises hatte seinerzeit zudem ein nicht mehr funktionsfähiges Regenrückhaltebecken auf dem Betrieb festgestellt

 

Dem Landwirt wurden umgehende Maßnahmen auferlegt, das Regenrückhaltebecken wieder funktionsfähig zu machen und zu sichern, um einen erneuten Gülleeintrag in das Gewässer zu verhindern. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz gab es weiter eine mündliche Ordnungsverfügung, die den Eigentümer verpflichtete, unter anderem die entstandenen Verschmutzungen zu beseitigen.

 

Welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen gab es?

 

Es gibt ein Havariebecken auf dem Gelände. Dieses ist ursprünglich durch den Märkischen Kreis als Sofortmaßnahme nach dem Vorfall 2015 erstellt worden. „Nach dem Ereignis im September 2024 wurde dieses Havariebecken noch einmal ertüchtigt“ – und das gleich als Sofortmaßnahme in der ersten Woche nach dem Eintrag. Nach einer Beschädigung bei starkem Regen sei eine Reparatur durch den Märkischen Kreis verfügt und durch eine Privatperson umgesetzt worden. Es handele sich bei dem Havariebecken um einen Erdwall von etwa 35 Meter Länge, der das von den Hofflächen abfließende, verunreinigte Oberflächenwasser aufnimmt, damit Grob- und Schwebstoffe nicht in die Neye gelangen.

 

Auch der Wupperverband war tätig. Als Sicherheitsvorkehrung sei im vergangenen Jahr im Zulauf zur Neyetalsperre eine Leitfähigkeitssonde „sozusagen als Frühwarnsystem“ installiert worden, so der Wupperverband weiter. „Wenn diese Sonde auffällige Werte für die Leitfähigkeit anzeigt, kann dies ein Hinweis auf eine Verunreinigung sein. Dies wird dann von unseren Fachleuten geprüft und im Fall einer Gewässerverunreinigung können die zuständigen Beteiligten alarmiert und die Gefahrenabwehr in Gang gesetzt werden.“ Durch möglichst frühzeitiges Erkennen potenzieller Einleitungen könne somit hoffentlich größerer Schaden für Gewässer und Umwelt verhindert werden.

 

Gibt es abschließende Erkenntnisse darüber, wie die Gülle ins Wasser gekommen ist?

 

Nein. Die Vermutung, dass das defekte Rückhaltebecken ursächlich war, sei, „Stand jetzt“, nicht die „abschließende Erkenntnis“ für den Eintrag. Ursächlich müsse laut Kreisverwaltung ein Ereignis gewesen sein, bei dem binnen kurzer Zeit eine große Menge Gülle in die Umwelt gelangt ist.

 

Welche juristischen Auseinandersetzungen gibt es?

 

Aufgrund der bei den regelmäßigen Kontrollen festgestellten Missstände wurde der Landwirt zum Abstellen dieser Missstände per Ordnungsverfügung aufgefordert, so der Kreis. Diese Verfügungen wurden wiederum vom Landwirt beklagt. „Weder der Vorfall aus 2015 noch der aus 2024 sind bis dato juristisch abgeschlossen“, so der Kreis. Weiter möchte sich der Märkische Kreis nicht zu den laufenden Verfahren äußern.

 

Wie ist der Zustand der Talsperre?

 

In der Neyetalsperre hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) im Zuge des Monitoringprogramms zur EU-Wasserrahmenrichtlinie an mehreren Terminen im Jahresverlauf 2025 Untersuchungen durchgeführt, teilt der Wupperverband mit. Die Auswertung einiger Untersuchungsergebnisse sowie die abschließende Bewertung durch das LANUK stehen allerdings noch aus. Die vollständigen Ergebnisse werden vermutlich bis zum zweiten Quartal dieses Jahres vorliegen. „Eine vertiefte fachliche Einschätzung der Auswirkungen der Gewässerverunreinigung auf die Talsperre kann erst im Nachgang erfolgen“, so der Verband.

 

Wie sieht es mit dem Bach aus?

 

Der Gülleeintrag in die „Neye II“ (im Zulaufbereich der Neyetalsperre) hatte den Bach massiv geschädigt (Hier informierte der Verband ausführlich darüber). Der Fachbereich Limnologie werde den betroffenen Bachabschnitt weiter beobachten. Im Zuge seines Gewässermonitorings wird der Wupperverband auch in 2026 erneut die am Gewässergrund lebenden Kleintiere (Makrozoobenthos) untersuchen. Diese seien wichtige Indikatoren für die Gewässerqualität und zeigten die Schädigung infolge des Gülleeintrags in 2024 deutlich an. So möchte der Verband die Wiederbesiedlung des betroffenen Bachabschnittes durch die Kleinstlebewesen im Blick behalten.

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