LOKALMIX

Gesundheitsamt: Coronamaßnahmen an Schulen bleiben bis 2. April bestehen

Red; 21.03.2022, 15:10 Uhr
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Symbolfoto: Frauke Riether auf Pixabay
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Gesundheitsamt: Coronamaßnahmen an Schulen bleiben bis 2. April bestehen

Red; 21.03.2022, 15:10 Uhr
Oberberg – Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es vorerst bei der Masken- und Testpflicht sowie den geltenden Quarantäneregeln an den Schulen bleibt.

Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes greifen noch bis zum 2. April. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schüler ab dem 4. April keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen, dies aber weiterhin freiwillig tun können. Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden.

 

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch die bisherigen Absonderungsregelungen für den schulischen Bereich weiterhin gelten. Bei positiven Tests im Rahmen der Schultestung besteht eine Meldepflicht. Die Schulen übermitteln positive Ergebnisse an das Gesundheitsamt. „Diese Vorgabe kann der aktuellen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung entnommen werden. Ich möchte das deutlich hervorheben und weiteren Unsicherheiten aufgrund einer missverständlichen Presseberichterstattung in den vergangenen Tagen vorbeugen“, sagt Gesundheitsamtleiterin Kaija Elvermann.

 

Schülern, die mittels Schnell- oder Selbsttest positiv getestet sind, wird nach wie vor ein PCR-Test angeboten. Weitere Informationen unter www.obk.de/faq.

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