LOKALMIX

Geflügelpest stellt Beteiligte vor Herausforderungen

ls; 03.02.2022, 14:45 Uhr
Fotos: Christian Felbeck.
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Geflügelpest stellt Beteiligte vor Herausforderungen

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ls; 03.02.2022, 14:45 Uhr
Oberberg - Kreis und Tierhalter mussten sich nach Virusnachweis spontan auf neue Situation einstellen - Oberberg-Aktuell hat nachgefragt.

Von Leif Schmittgen

 

Der nachgewiesene Fall der hochansteckenden Geflügelpest (Influenzavirus H5N1) bei einem Wipperfürther Tierhalter stellen den Kreis und die betroffenen Geflügelhalter vor große Herausforderungen. Es wurde eine Schutzzone (drei Kilometer Durchmesser) sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer Durchmesser) um den betroffenen Betrieb eingerichtet (OA berichtete). In der sogenannten Überwachungszone liegt auch der Betrieb des Hückeswagener Geflügelhalters Christian Felbeck, der sich in den vergangenen Tagen spontan auf die neue Situation einstellen musste. OA hat sich bei ihm über die aktuelle Situation auf seinem Hof erkundigt.

 

Seine 600 Hühner sind im Stall (in beiden Zonen gilt generelle Stallpflicht), oft kommen Kinder auf seinem Hof vorbei, um die Tiere zu besuchen. „Das ist nun absolut tabu“, berichtet er. Generell lässt der Landwirt derzeit keine fremden Personen auch nur in die Nähe der Stallung. Felbeck zieht zur Fütterung des Geflügels einen Schutzanzug an. So schreibt es das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises vor, die Zusammenarbeit mit der Behörde lobt Felbeck ausdrücklich. Bereits am Dienstagabend war sein Geflügel von zwei Tierärzten begutachtet worden, um ihm eine Sondergenehmigung zum Transport und Verkauf der Eier auszustellen.

 

Zahlen 

 

Auch beim Oberbergischen Kreis ist man aufgrund des bestätigten Falls vor besondere Herausforderungen gestellt, berichtet Sprecher Philipp Ising. 23 Bedienstete des Veterinäramtes - davon zehn Tierärzte - und somit ein Großteil der Mitarbeiter, beschäftigen sich zur Zeit ausschließlich mit dem Thema Geflügelpest. Im Oberbergischen Kreis gibt es 2.000 gemeldete Geflügelhalter (gewerblich und privat). In der Überwachungszone sind 595 Betriebe und 29.425 Tiere betroffen, in der Schutzzone gibt es 79 Halter und 2.318 registrierte Vögel.

 

Interaktive Karte

 

„Dass es so schnell ging, freut mich sehr“, so der Landwirt, der außerdem Rinder hält. Auch sei er sehr zeitig vom Kreis informiert worden. „Innerhalb der Überwachungszone ist das auf Antrag möglich“, erläutert Kreissprecher Philipp Ising das Prozedere. Generell ist jeglicher Tier- und Produkttransport aber untersagt, wer sich gar in der Schutzzone befindet, hat laut Ising keine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung.

 

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Diese Regelung könnte Betriebe aber vor wirtschaftliche Probleme stellen. Auch wenn die Geflügelhaltung nur ein Teil der wirtschaftlichen Existenz bedeutet, macht sich der Tierhalter Sorgen. Müssen alle Vögel im Falle eines Seuchenbefalls getötet werden, bekommt der Bauer zwar eine Entschädigung. Allerdings entstehen daraus laut Felbeck weitere wirtschaftliche Schäden, weil zum Beispiel die Eierproduktion unterbrochen wird. Zwar könne man sich privat gegen solche Ausfälle schützen, eine entsprechende Versicherung sei aber viel zu teuer und somit völlig unwirtschaftlich.

 

Bei allem Verständnis für die Schutzmaßnahmen fordert er deshalb von der Politik weitere Hilfen für die Tierhalter in „existenzgefährdeten Extremsituationen“. Bis heute sind keine weiteren Verdachtsfälle aufgetreten (Stand 3. Februar). „Sollte es dabei bleiben, wird die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises spätestens nach 30 Tagen ablaufen“, sagt der Kreissprecher. Treten andernorts Fälle auf, werden entsprechend des Ursprungsorts neue Zonen mit dann neu beginnenden Ablauffristen eingerichtet. Ising weist auf die Meldepflicht für Geflügel hin.

 

Unter Tel.: 02261/88 38 88 werden am Bürgertelefon zu den üblichen Servicezeiten alle Fragen rund um die Geflügelpest beantwortet.

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