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Geflügelpest in einer Haltung in Reichshof ausgebrochen

Red; 31.10.2022, 15:23 Uhr
Symbolfoto: Andreas Göllner auf Pixabay
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Geflügelpest in einer Haltung in Reichshof ausgebrochen

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Red; 31.10.2022, 15:23 Uhr
Reichshof - Kreis richtet Schutz- und Überwachungszone ein – Tiere mussten getötet werden.

Nachdem am Freitag in einer Geflügelhaltung in Reichshof der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, hat das Friedrich-Löffler-Institut das
hochansteckende Influenzavirus H5N1 nun nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt. Dies teilt der Oberbergische Kreis heute mit. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine gemischte Haltung mit Hühnern, Fasanen, Enten und Ziervögeln. Die Tiere des Bestandes hätten keine Krankheitssymptome gezeigt. Allerdings wurde in allen untersuchten Enten hochgradig ansteckendes
Geflügelpestvirus nachgewiesen. Alle Tiere des Bestandes mussten am Samstag getötet werden, so der Kreis.

 

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Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Zudem wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Durchmesser) sowie eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) eingerichtet (siehe interaktive Karte). In diesen Bereich gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte (zur Allgemeinverfügung des Kreises). Auch Eier dürfen nicht verbracht werden. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung, zudem gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Ausnahmegenehmigungen müssen vom Veterinäramt erteilt werden. Die detaillierten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Kreises eingesehen werden. Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.

 

In Nordrhein-Westfalen sind laut Kreis aktuell elf Geflügelpestausbrüche in Geflügelbetrieben im Rhein-Sieg-Kreis, in Siegen-Wittgenstein, Wesel und in Westfalen aufgetreten. In Ostwestfalen besteht als Schutzmaßnahme gegen den Eintrag des Virus eine großflächige Stallpflicht für alle empfänglichen Vögel. Sollten im Oberbergischen Kreis weitere Fälle auftreten, droht auch hier eine kreisweite Stallpflicht, heißt es weiter.

 

Das oberbergische Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände bestmöglich zu schützen. Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet. Unter Tel.: 02261/88 38 88 werden zu den üblichen Servicezeiten alle Fragen rund um die Geflügelpest beantwortet.

 

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht laut Angaben des Kreises keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

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