LOKALMIX

Oberberg: Erst zwei Drittel der Grundsteuererklärungen abgegeben

Red; 01.02.2023, 14:35 Uhr
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Archivfoto: OA --- Das Finanzamt in Gummersbach.
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Oberberg: Erst zwei Drittel der Grundsteuererklärungen abgegeben

Red; 01.02.2023, 14:35 Uhr
Oberberg - Gestern ist in NRW die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abgelaufen - Säumigen Immobilienbesitzern drohen Zuschlagszahlungen und Zwangsgelder (AKTUALISIERT).

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am gestrigen Dienstag abgelaufen. Im Finanzamt Gummersbach liegen insgesamt 61.900 Erklärungen vor, was einer Quote von rund 65 Prozent entspricht. Im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Wipperfürth sind es 24.600 (etwa 67 Prozent). 

 

„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden", teilt die Leiterin des Finanzamtes Gummersbach, Susanne Schmidt-Kraepelin, mit.

 

Sollte die Erklärung auch dann nicht abgegeben werden, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe bleibe ungeachtet dessen bestehen. Weitere Sanktionen drohen in Form von Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern.

 

Wer die Erklärung eingereicht hat, erhält demnächst die entsprechenden Bescheide seitens des Finanzamts. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über den tatsächlichen Betrag. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Die Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin online. Zudem bietet das Finanzamt Gummersbach unter Tel.: 02261/86-19 59 eine Hotline an – erreichbar montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

 

Hintergrund

 

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Erklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

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