LOKALMIX
Erzbistum sucht nach weiteren Missbrauchsopfern
Oberberg – Kirche wendet sich an noch unbekannte Betroffene, die ebenfalls von dem früheren Gummersbacher Priester Hans Bernhard U. missbraucht wurden.
Ende Februar wurde der frühere Gummersbacher Priester Hand Bernhard U. am Kölner Landgericht zu einer langen Haftstrafe verurteilt (OA berichtete). Für das Erzbistum Köln ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen. Gestern teilte das Erzbistum mit, dass die Suche nach Missbrauchsbetroffenen von Pfarrer U. weitergeht. Aus diesem Grund erfolgten im Zeitraum vom 4. bis 12. Juni Aufrufe und Aushänge an den früheren Einsatzorten von Pfarrer U., also auch im Oberbergischen. Ziel sei es, mögliche bisher unbekannte Betroffene zu erreichen, und ihnen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen lassen zu können.
Als Krankenhaus- und Kreisjugendseelsorger sowie als geistlicher Leiter des KjG Diözesanverbandes habe U. einen breiten Wirkungsradius im Erzbistum gehabt. Daher erfolge der Aufruf in den Kreisdekanaten Altenkirchen, Euskirchen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie im Stadtdekanat Wuppertal. „Ausdrücklich bestärkt die Stabsstelle mögliche Betroffene und Zeugen, sich an die externen Ansprechpersonen des Erzbistums zu wenden.“
Während des Prozesses vor dem Kölner Landgericht hatten sich weitere, bis dahin unbekannte Betroffene gemeldet, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Opfer kamen auch aus Oberberg. Das Erzbistum bat daraufhin den Vorsitzenden Richter die Betroffenen zu informieren, sodass ein Kontakt zu den unabhängigen Ansprechpersonen entsteht. Diesem Angebot seien in der Zwischenzeit einige Betroffene nachgekommen, so Erzbistum Köln weiter.
Das Erzbistum stehe den Betroffenen von sexualisierter Gewalt gegenüber in der Pflicht, allen Hinweisen nachzugehen, um den Sachverhalt möglichst umfänglich zu klären. Auf dieser Seite finden sich Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern.
U. war Ende Februar wegen sexuellen Missbrauchs in 110 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das ist Urteil ist inzwischen rechtskräftig. U. verzichtete auf eine Revision.
