LOKALMIX

OBK greift durch: Böllerverbot und keine Präsenzgottesdienste

Red; 23.12.2020, 15:24 Uhr
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OBK greift durch: Böllerverbot und keine Präsenzgottesdienste

Red; 23.12.2020, 15:24 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Besuchsregelungen in Krankenhäusern werden verschärft - Kreis verkündet weitere Maßnahmen (AKTUALISIERT).

Kreisverwaltung verkündet drei weitere Maßnahmen, um Ausbreitung des Virus abzuschwächen (Mittwoch, 15:20 Uhr)

 

Der Oberbergische Kreis hat angesichts der weiterhin hohen Inzidenz von mehr als 200 nun für die Zeit bis zum derzeitigen Ende des Lockdowns am 10. Januar weitere Maßnahmen im Krisenstab beschlossen.  In den Fokus nimmt die Verwaltung dabei Gottesdienste, Silvester und Pflegeheime.

 

So  werden in fünf Kommunen Präsenzgottesdienste generell untersagt. Zu diesen Kommunen zählen Waldbröl, Nümbrecht, Bergneustadt, Gummersbach und Radevormwald. „Dort gibt es eine hohe Zahl an Infizierten“, so Landrat Jochen Hagt im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz. Es gelte Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. „Die Kapazitäten in den Krankenhäusern sind erschöpft.“ Lobend hob er die katholischen und evangelischen Gemeinden hervor, die bereits von sich aus auf Präsenzgottesdienste verzichtet hatten. Andere Religionsgemeinschaften wollten dagegen trotz des "diffusen Infektionsgeschehens" an Präsenzgottesdiensten festhalten.

 

Weiter sprach Hagt ein Böllerverbot an Silvester aus. Das heißt, dass im öffentlichen Bereich keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Auch dies solle Krankenhäuser entlasten, da beim Abbrennen von Böllern jedes Jahr viele Unfälle passieren und die Menschen in die Notaufnahmen kommen. Zudem sollen öffentliche Menschenansammlungen vermieden werden. Auf dem Privatgrundstück können Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Dabei ist auf die aktuelle Schutzverordnung zu achten. Partys mit mehreren Haushalten sind nicht erlaubt.

 

Als dritte Maßnahme schreibt der Kreis in Pflegeeinrichtungen, in denen es einen positiven Fall gibt, das Tragen von FFP2-Masken vor. Bisher gab es dafür nur eine Empfehlung.

 

Die Allgemeinverfügung, in der diese Punkte festgehalten werden, werde noch heute veröffentlicht und gilt ab morgen, Donnerstag.

 

Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Rehakliniken werden erneut verschärft (Mittwoch, 13:50 Uhr)

 

Kliniken im Oberbergischen Kreis verständigen sich erneut auf erheblich eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten in den Krankenhäusern und Rehakliniken. Nach einer Telefonkonferenz der Geschäftsführungen und Ärztlichen Direktoren der Krankenhäuser und Rehakliniken mit Kreisdirektor Klaus Grootens werden alle Einrichtungen die Besuchsmöglichkeiten für Patienten in den kommenden Wochen nochmals erheblich einschränken. Einzelheiten werden von den Einrichtungen vor Ort in einrichtungsspezifischen Konzepten geregelt.  

 

Besucher sollen sich frühzeitig über die Möglichkeiten informieren und Ausnahmen ggf. im Einzelfall mit den behandelnden Ärzten abstimmen. Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass die Regelungen zu erheblichen Einschränkungen führen. Da das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis jedoch nach wie vor diffus ist und das Risiko in  den Einrichtungen reduziert werden muss, sind die Maßnahmen aus Sicht der Verantwortlichen aber zwingend erforderlich.

 

In begründeten Fällen, wie zum Beispiel zur Begleitung des Geburtsprozesses oder im Bereich der Kinderstation, der Palliativstation sowie bei demenzerkrankten Menschen auch weiterhin infektionsschutzgerecht Ausnahmen zulassen. Auch Besuche, die aus Rechtsgründen oder zur seelsorgerischen Betreuung erforderlich sind, werden ermöglicht, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung. Die jeweiligen Ausnahmeregelungen sind auf den Internetseiten der Kliniken einsehbar.

 

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Drei weitere Todesfälle im Oberbergischen Kreis (Mittwoch, 12:45 Uhr)

 

Es sind drei weitere Personen aus dem Oberbergischen verstorben, die zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren: eine 94-jährige Frau aus Hückeswagen, eine 86-Jährige aus Radevormwald und ein 82-jähriger Mann aus Waldbröl. Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer in der Region im Zusammenhang mit dem Virus auf 81. 

 

 

80 neue Corona-Fälle (Mittwoch, 12:40 Uhr)

 

Seit gestern wurden 80 neue Fälle im Oberbergischen gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz sank  auf 213,2. Aktuell sind 1.334 Personen positiv getestet. 106 Menschen werden stationär in oberbergischen Krankenhäusern behandelt, 14 davon müssen beatmet werden. Die Zahl der in angeordneter Quarantäne befindlichen Personen liegt heute bei knapp 3.300.

 

Allgemeinverfügungen mit Bezug zu oberbergischen Einrichtungen

Unter www.obk.de/corona-av enthält die Auflistung der aktuell gültigen

Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen in oberbergischen Einrichtungen. Die Auflistung wird fortlaufend ergänzt.

 

Die Lage  im Kurzüberblick (Stand: Mittwoch, 23. Dezember/0 Uhr)

(In Klammern: Veränderung zu Dienstag, 22. Dezember/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 213,2 (-13,6)

Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 5.221 (+80)

Positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 1.334 (-8)

Genesen und aus Quarantäne entlassen: 3.806 (+85)

Verstorben: 81 (+3)

In angeordneter Quarantäne*: 3.309 (-241)

 

*Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne ((Einzelverfügungen und Allgemeinverfügungen mit Bezug zu Einrichtungen).

 

Laborbestätigte Fälle in den Kommunen

Bergneustadt: 174

Engelskirchen: 52

Gummersbach: 257

Hückeswagen: 48

Lindlar: 61

Marienheide: 57

Morsbach: 43

Nümbrecht: 94

Radevormwald: 108

Reichshof: 60

Waldbröl: 208

Wiehl: 85

Wipperfürth: 56

 

Durch Labore übermittelte positive Befunde, aber aufgrund unvollständiger Adressangaben noch keiner Kommune in der Statistik zugeordnet: 31

 

Verlauf des Infektionsgeschehens: obk.de/coronazahlen

 

 

Bezirksregierung genehmigt Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser (Mittwoch, 11:15 Uhr)

 

Die Bezirksregierung Köln genehmigt 36 Krankenhäusern nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz rückwirkend bis zum 18. November Ausgleichszahlungen zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Intensivbetten. Hintergrund der Förderung ist, dass Krankenhäuser bedingt durch die Corona-Pandemie planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe nach einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern verschieben oder aussetzen sollen. Damit soll die Verfügbarkeit von Intensivbetten gewährleistet werden.

 

Um den Ausfall der Einnahmen durch die Nicht-Belegung zu kompensieren erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Höhe dieser Ausgleichszahlungen wird entsprechend der Bettenbelegung tagesgenau ermittelt. Insgesamt stehen den Krankenhäusern in der Region 25 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Ausgleichszahlungen erhalten Krankenhäuser mit umfassender oder erweiterter Notfallstufe, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis oder der kreisfreien Stadt je 100.000 Einwohnern über 70 liegt und innerhalb von sieben Tagen durchschnittlich weniger als 25 Prozent der Intensivbetten verfügbar sind. Krankenhäuser mit einer Basisnotfallstufe können Ausgleichszahlungen erhalten, wenn die Intensivbettenkapazität unter 15 Prozent liegt und wenn benachbarte Krankenhäuser mit erweiterten Notfallstufen mit der Versorgung der Covid-19-Patienten überlastet sind, teilt die Bezirksregierung Köln mit.

 

Hier geht's zum Ticker von Dienstag, 22. Dezember

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