LOKALMIX

Corona-Ticker: Kreis verlängert Allgemeinverfügung um drei Wochen

lo; 09.04.2021, 14:22 Uhr
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Corona-Ticker: Kreis verlängert Allgemeinverfügung um drei Wochen

lo; 09.04.2021, 14:22 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen gelten bis Anfang Mai - Oberberg wird keine Modellregion (AKTUALISIERT).

„Click & Meet & Test“ statt „Corona-Notbremse“ – zumindest vorläufig (Freitag, 14:20 Uhr)

 

Eigentlich sieht die Corona-Schutzverordnung NRW vor, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 die zum 8. März vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Bisher gibt es aber die Möglichkeit, stattdessen die sogenannte „Test-Option“ zu wählen. Das heißt, für bestimmte Angebote wie das Einkaufen bei Einzelhändlern ist nicht nur ein Termin notwendig, sondern auch ein tagesaktueller negativer Corona-Test von einer der diversen offiziellen Teststellen, bei denen sich die Bürger mehrmals die Woche kostenlos testen lassen dürfen (www.obk.de/teststellen). Die Test-Option hat der Oberbergische Kreis in Abstimmung mit dem Land nun bis einschließlich 18. April verlängert. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

In folgenden Bereichen müssen Kunden einen Termin vereinbaren und zudem ein negatives Schnelltest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen (Selbsttests werden nicht anerkannt!):

 

  • Zutritt zu Geschäften und Verkaufsstellen, die über den täglichen Bedarf (z.B. Supermarkt, Drogerien, Apotheken, Tierbedarf) hinausgehen. „Click & Meet & Test“ ist unter anderem hier erforderlich: Bekleidungsgeschäft, Elektromarkt, Küchenstudio, Reisebüro, Möbelgeschäft.
  • Zutritt zu Bibliotheken, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie zu nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
  • Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen (insbesondere Kosmetik, Gesichtsbehandlung, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen)
  • In Friseursalons muss bei Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen werden, weiterhin in ein negativer Schnelltest vorgelegt werden (ergibt sich aus der Corona-Schutzverordnung)

 

Ob diese Regelung aber tatsächlich bis zum 18. April Bestand haben wird, scheint unklar. Die Bundesregierung kündigte heute an, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. So sollen bundeseinheitliche, verbindliche Regeln geschaffen werden. Dabei auch im Blickpunkt: Die Test-Option als Ersatz für die Notbremse, die es zum Beispiel auch in Bayern gibt. Um die Nachschärfung des Infektionsschutzgesetz wird es bereits am Dienstag im Bundeskabinett gehen.

 

Erst der Selbsttest, dann der Unterricht (Freitag, 13:40 Uhr)

 

Außer den Schülern in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1 bleiben die Kinder und Jugendlichen auch nach dem Ende der Osterferien im Distanzunterricht. Darüber hat das Land NRW gestern informiert. Die Regelung gilt eine Woche, ab dem 19. April soll der Unterricht dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.

 

Zu dem Öffnungskonzept gehört dann eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Landrat Jochen Hagt dazu in einer Mitteilung des Kreises: „Da eine Impfung für Kinder unter 16 Jahren nicht zugelassen ist, sind gerade für diese Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein regelmäßiges Testen und die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen maßgebliche, präventive Bausteine in der Pandemiebekämpfung."

 

Der Oberbergische Kreis hat die weiterführenden Schulen, Berufskollegs und Förderschulen über das notwendige Vorgehen bei Vorliegen positiver Schnelltests informiert. Die Grundschulen erhalten ebenfalls noch weitere Informationen, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Die Handlungsempfehlung der Kreisverwaltung sieht vor, die Selbsttests möglichst bereits am jeweils ersten Präsenztag direkt zu Unterrichtsbeginn vorzunehmen. So sollen etwaige infektiöse Schüler schnell aus dem Unterrichtsgeschehen herausgenommen werden, sodass im Idealfall weniger Quarantänemaßnahmen erforderlich werden.

 

Oberberg wird keine NRW-Modellregion (Freitag, 11:15 Uhr/AKTUALISIERT: 13:10 Uhr)

 

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat heute Morgen die Landkreise und kreisfreien Städte vorgestellt, die in den nächsten Wochen als Corona-Modellregionen fungieren sollen. Der Oberbergische Kreis wurden aus den insgesamt 46 Bewerbern nicht ausgewählt. Am 19. April werden zunächst sechs Kreise und Städte zur Modellregion, ab dem 26. April acht weitere. Voraussetzung ist, dass die 7-Tage-Inizidenz zum Start unter 100 liegt.

 

Landrat Jochen Hagt bedauert, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war: „Ich bin zuversichtlich, dass Öffnungen durch eine konsequente Teststrategie gelingen können, ohne das Infektionsgeschehen in die Höhe zu treiben. Wenn wir ausgewählt worden wären, hätte uns das die Chance gegeben als einer der ersten Kreise unter klar definierten Rahmenbedingungen zu einem ‚normaleren‘ Alltag zurückzukehren.“

 

Der Kreis hatte einen Katalog aus mehrerem Maßnahmen entwickelt: In den Schulen sollte das bisherige Testangebot erweitert werden. Zudem war geplant, einzelne Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche zum Beispiel im Vereinssport unter besonderen Vorkehrungen probeweise zu ermöglichen. Hinsichtlich der kostenlosen Schnelltests für Bürger sollte eine eigene Software eingesetzt werden, um die Prozesse zu digitalisieren und auf einer eigenen Plattform zu bündeln. Noch dazu wollte der Kreis durch das Gesundheitsamt ein Infektions-Präventions-Netzwerk für unterschiedliche Bereiche sowie die Schulung von Hygiene-Experten aufbauen.

 

„Da nun klar ist, dass der Oberbergische Kreis nicht zu den ausgewählten Kommunen gehört, müssen wir nun schauen, welche der entwickelten Ideen auch eigenständig, ohne das Landesprogramm finanzierbar und umsetzbar sind“, erklärte Hagt.

 

 

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Oberberg werden um drei Wochen verlängert (Freitag, 12:45 Uhr)

 

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises entschied in seiner letzten Sitzung, die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet weitestgehend um drei Wochen bis zum 2. Mai zu verlängern. In den oberbergischen Kindertagesstätten wird es einen eingeschränkten Pandemiebetrieb geben. Allerdings appelliert der Kreis an die Eltern, ihre Kinder möglichst selbst zu betreuen und im Sinne der Kontaktvermeidung nicht in die Kitas zu schicken.   

 

Folgende Maßnahmen gelten mit der neu gefassten Allgemeinverfügung, die ab Montag, 12. April, in Kraft tritt:

 

  • Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Zulässig ist die Zusammenkunft von maximal zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).

 

  • Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.

 

  • Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.

 

  • FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

 

  • Eingeschränkter Pandemiebetrieb in allen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen (Vorgaben siehe „5“ und „Zu 5.“ der Allgemeinverfügung).

 

  • Der Freizeit- und Amateursport im Rahmen des § 9 CoronaSchVO ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die aufgrund dieser Regelung gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

 

Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden

 

 

Knapp ein Prozent der bisherigen Schnelltests positiv (Freitag, 12:35 Uhr)

 

Inzwischen existieren im Kreisgebiet 130 Teststellen, wo kostenlose Schnelltests angeboten werden. Darunter befinden sich auch 53 Arztpraxen. Die Corona-Testverordnung des Bundes sieht vor, dass jeder Bürger mindestens einmal die Woche Anspruch auf einen Test haben. Bei Bedarf kann man sich also häufiger testen lassen. Bis einschließlich 7. April wurden in den oberbergischen Teststellen insgesamt 43.670 Schnelltests durchgeführt, 412 waren nach Angaben der Kreisverwaltung positiv. Das entspricht einer Quote von 0,94 Prozent.

 

 

Testzentrum der Helios Klinik Wipperfürth ist startklar (Freitag, 10:45 Uhr)

 

Ab Dienstag, 13. April, öffnet das Testzentrum der Helios Klinik Wipperfürth – täglich von 14 bis 18 Uhr. Es befindet sich gegenüber der Einfahrt zum Klinikhaupteingang. Autofahrer werden gebeten, die Parkplätze an der Alten Kölner Straße zu nutzen. Da die Klinik die Zulassung kurzfristig erhalten hat, bedarf es in den ersten Tagen während der Öffnungszeiten einer telefonischen Voranmeldung unter Tel.: 02267/88 96 17. Später soll eine Software zur Verfügung stehen, die das Prozedere digitalisiert und damit vereinfacht: „Dann ist es möglich, sich online für einen Termin zu registrieren und die Testpersonen erhalten das Ergebnis nach der Testung per Mail“, erklärt Klinikgeschäftsführer Adrian Borner. Weitere Informationen unter www.helios-gesundheit.de/wipperfuerth.

 

 

Wiehl: Aktion „Saubere Landschaft“ findet nicht statt (Freitag, 10:35 Uhr)

 

Der Aktionstag „Saubere Landschaft“ in Wiehl, der am 17. April stattfinden sollte, wurde seitens der Stadtverwaltung abgesagt. Gleiches gilt für die Termine, die im ersten Halbjahr von verschiedenen Dorfgemeinschaften geplant waren. Wann die Aktionen nachgeholt werden, steht noch nicht fest.

 

 

775 Oberberger derzeit positiv getestet – 93 werden im Krankenhaus behandelt (Freitag, 10:25 Uhr)

 

Seit gestern wurden im Kreis 96 neue Corona-Fälle registriert. Derzeit sind 775 Oberberger positiv getestet (gestern: 758). 93 Menschen werden stationär in oberbergischen Krankenhäusern behandelt (gestern: 90), elf von ihnen müssen beatmet werden. 1.544 Menschen befinden sich in angeordneter Quarantäne - das sind 62 mehr als am Donnerstag. Die 7-Tage-Inzidenz sank im Vergleich zu gestern von 153,6 auf 135,6.

 

Die Lage im Kurzüberblick (Stand: Freitag, 9. April/0 Uhr)

(in Klammern: Veränderung zum Stand von Donnerstag, 8. April/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 135,6 (-18,0)

Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 10.806 (+96)

Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 775 (+17)

Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 9.847 (+79)

Verstorben: 184 (=)

In angeordneter Quarantäne**: 1.544 (+62)

 

*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt.

 

**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne

 

Aktuell positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: gestrige Zahl)

Bergneustadt: 81 (75)

Engelskirchen: 40 (44)

Gummersbach: 163 (149)

Hückeswagen: 20 (24)

Lindlar: 34 (29)

Marienheide: 43 (39)

Morsbach: 36 (35)

Nümbrecht: 42 (40)

Radevormwald: 57 (56)

Reichshof: 30 (27)

Waldbröl: 109 (114)

Wiehl: 56 (54)

Wipperfürth: 50 (52)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 14 (20)

 

Verlauf des Infektionsgeschehens: www.obk.de/coronazahlen

 

 

Menschen der Jahrgänge 1942 und 1943 können Impftermine vereinbaren (Freitag, 10:00 Uhr)

 

Ab heute können sich Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden - online unter www.116117.de sowie telefonisch (116 117 oder 0800 116 117 01). Ein persönliches Einladungsschreiben des Oberbergischen Kreises für die Menschen der Jahrgänge 1942 und 1943 wird Anfang kommender Woche verschickt, das Dokument ist zur Anmeldung aber nicht notwendig. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Vakzine der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Zu beachten ist, dass die Impfzentren nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden sollen.

 

 

96 neue Fälle seit gestern (Freitag, 8:45 Uhr)

 

Die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der laborbestätigten Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) in Oberberg sank laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) heute um 18,0 auf 135,6. Vor genau einer Woche lag der Wert bei 170,2. Nach Angaben des LZG wurden seit gestern 96 neue Corona-Fälle im Kreis registriert. Das Robert-Koch-Institut gibt bei der Interpretation der Zahlen weiterhin zu bedenken, dass es rund um das Osterwochenende und die Ferien zu eingeschränkten Test- und Meldeprozessen gekommen ist.

 

Die durchschnittliche Wocheninzidenz in Nordrhein-Westfalen beträgt heute 108,5 – das ist im Vergleich zu Donnerstag ein Plus von 1,7. Im NRW-Ranking mit den höchsten Inzidenzen belegt der Oberbergische Kreis den zwölften Platz (gestern: achter Platz). In 26 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW befindet sich die Inzidenz im dreistelligen Bereich.  

 

 

Hier geht's zum Ticker von Donnerstag, 8. April

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