LOKALMIX

Neue Schutzverordnung: Inzidenzwerte haben (fast) ausgedient

lo; 17.08.2021, 17:05 Uhr
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Neue Schutzverordnung: Inzidenzwerte haben (fast) ausgedient

lo; 17.08.2021, 17:05 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Impfmobil fährt weiterführende Schulen an - NRW setzt in der ab Freitag geltenden Corona-Schutzverordnung die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um (AKTUALISIERT).

Land informiert über weitere Impfstrategie (Dienstag, 17:05 Uhr)

 

Die Landesregierung weitet laut einer Mitteilung die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus. Demnach soll nach der veränderten STIKO-Empfehlung für alle Zwölf- bis 17-Jährigen per Erlass dafür gesorgt werden, dass entsprechende Angebote in den Impfzentren geschaffen werden. Das Ministerium informiert in der Mitteilung zudem über die anstehenden Auffrischungsimpfungen und die Impforganisation in Nordrhein-Westfalen nach dem Auslaufen der Impfzentren im September.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, bestimmten Personengruppen frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie Auffrischungsimpfungen anzubieten, werden die Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen folgendermaßen organisiert:

 

  • Auffrischungsimpfungen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften sowie (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch niedergelassene Ärzte durchgeführt. Ist dies nicht möglich, soll über das örtliche Impfzentrum und die Kassenärztliche Vereinigung kurzfristig Abhilfe geschaffen werden.
  • Die Auffrischungsimpfungen von Personen ab 80 Jahren sowie Immungeschwächten und Immunsupprimierten, deren Impfserie vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, sollen ebenfalls über die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen.
  • Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen (Astrazeneca, Johnson & Johnson) oder nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, können sechs Monate nach der Zweitimpfung (Astrazeneca) beziehungsweise Impfung (Johnson & Johnson) eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) bei einem niedergelassenen Arzt erhalten.


Sobald die Impfzentren Ende September schließen, sollen die Schutzimpfungen ab 1. Oktober planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen werden, heißt es weiter. In jedem Kreis werde zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die beispielsweise bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) ist und auch mobile Impfangebote machen kann.

 

Engels-Museum wieder geöffnet (Dienstag, 16:30 Uhr)

 

Das Engel-Museum in Engelskirchen ist wieder geöffnet. Nach langer Corona-Pause empfangen die ehrenamtlichen Mitarbeiter wieder Gäste nach dem 3-G-Prinzip. Geimpfte, Getestete und Genesene sind mit Nachweis willkommen, heißt es in einer Mitteilung. Wer die Gelegenheit ergreift, wird unter anderem mit zwei neuen Ausstellungsgegenständen belohnt. So wird zum einen eine Replik einer Ikone des Erzengels Michael gezeigt, die im Original in Thessaloniki zu sehen ist. Zum anderen wurde dem Museum eine Replik der berühmten Dreifaltigkeitsikone von Andrei Rubljow geschenkt. Beides waren Spenden von Professor Pantelis Nigdelis und seiner Frau Anastasia Petridu aus Thessaloniki, die bei einem Deutschland-Besuch laut Mitteilung sehr beeindruckt von der Arbeit des Museums waren. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich hier.

 

Impfmobil macht an weiterführenden Schulen Station (Dienstag, 16:20 Uhr)

 

Der Oberbergische Kreis wird in Kürze mit einem zweiten Impfmobil auf Tour sein und die weiterführenden Schulen im Kreisgebiet anfahren. Los geht’s bereits am kommenden Montag am Aggertal-Gymnasium in Engelskirchen. An Bord sind zwei Impfärzte, medizinische Fachangestellte, ein Mitarbeiter des Impfzentrums sowie ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Oberberg.

 

Jeder Schüler, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann sich an diesem Tag impfen lassen. Laut Kreis ist hierfür keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Das Impfangebot gilt auch für die Beschäftigten der Schulen. Verwendet wird ausschließlich das Vakzin von BioNTech/Pfizer. Für jede Schule gibt es ein Zeitfenster von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Genaue Regelungen und Vorgehensweisen seien nach Angaben der Kreisverwaltung bei der jeweiligen Schulleitung oder im Sekretariat zu erfragen.

 

Die bislang bekannten Stationen des Impfmobils

23. August: Aggertal-Gymnasium Engelskirchen

24. August: Homburgisches Gymnasium Nümbrecht

25. August: Wüllenweber-Gymnasium Bergneustadt

26. August: Lindengymnasium Gummersbach

27. August: Theodor-Heuss-Gymnasium Radevormwald

30. August: Sankt-Angela-Gymnasium Wipperfürth

31. August: Berufskolleg in Hückeswagen

1. September: Bergisches Berufskolleg Wipperfürth

2. September: Hollenberg-Gymnasium Waldbröl

3. September: Städtische Gesamtschule Gummersbach

6. September: Engelbert-von-Berg-Gymnasium Wipperfürth

7. September: Gesamtschule Marienheide

8. September: Gesamtschule Reichshof in Eckenhagen

 

 

Neue Corona-Schutzverordnung: 3G-Regeln werden zum Standard (Mittwoch, 15:25 Uhr)

 

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung um. Diese tritt am Freitag, 20. August, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September. „Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit.


Geimpften und Genesenen stehen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“).


Das Infektionsgeschehen werde nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

„ Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Es gibt nur noch den Inzidenzwert 35, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst. Andere Werte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, gelten die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 besteht für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

 

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

 

Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.

 

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Tests getesteten Personen gleichgestellt.

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenzwerten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

 

 

Fast ein Drittel der Infizierten stammt aus Gummersbach (Dienstag, 9:05 Uhr)

 

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind am heutigen Montag 343 Menschen aus Oberberg positiv auf Corona getestet – elf mehr als am Montag. In Gummersbach gibt es inzwischen mehr als 100 Infizierte (103), auch in Reichshof (54), Wiehl (37) und Engelskirchen (33) bleiben die Zahlen auf vergleichsweise hohem Niveau.  

 

In Quarantäne befinden sich derzeit 938 Personen. Gestern lag die Zahl bei 954.

 

Zehn Oberberger, die an Covid-19 erkrankt sind, werden stationär in Krankenhäusern außer- und innerhalb des Kreises behandelt. Auf Normalstationen befinden sich sieben Patienten (+1), drei werden intensivmedizinisch betreut – zwei ohne Beatmung (+1), einer mit Beatmung (-1).

 

Die Lage im Kurzüberblick (Stand: Dienstag, 17. August/0 Uhr)

(in Klammern: Veränderung zum Stand von Montag, 16. August/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 72,8 (-1,4)

Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 15.055 (+31)

Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 343 (+11)

Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 14.459 (+20)

Verstorben: 253 (=)

In angeordneter Quarantäne**: 938 (-18)

 

*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt und sich damit zugleich die Inzidenzwerte der betroffenen Tage verändern.

 

**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne

 

Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Zahl von gestern)

Bergneustadt: 26 (25)

Engelskirchen: 36 (33)

Gummersbach: 103 (97)

Hückeswagen: 5 (7)

Lindlar: 10 (10)

Marienheide: 10 (10)

Morsbach: 5 (4)

Nümbrecht: 12 (10)

Radevormwald: 15 (17)

Reichshof: 54 (54)

Waldbröl: 20 (20)

Wiehl: 37 (35)

Wipperfürth: 8 (8)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 2 (2)

 

 

Inzidenz leicht gesunken – 31 neue Fälle (Dienstag, 8:20 Uhr)

 

Laut Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) ist die 7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen seit gestern um 1,4 auf 72,8 gesunken. Am Dienstag vor einer Woche lag sie bei 54,0. Nach Angaben des LZG wurden im Kreis binnen der vergangenen 24 Stunden 31 neue Corona-Fälle gemeldet. befindet sich der Kreis laut Robert-Koch-Institut weiterhin auf dem siebten Platz. Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen erhöhte sich um 1,6 auf 58,8.

 

 

Hier geht’s zum Ticker von Montag, 16. August

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