BLAULICHT

Zwischen alter und neuer Gesetzgebung

ks; 19.04.2024, 16:15 Uhr
Symbolfoto: Stay Regular auf Pixabay --- Cannabis.
BLAULICHT

Zwischen alter und neuer Gesetzgebung

ks; 19.04.2024, 16:15 Uhr
Gummersbach – Ein 25-Jähriger musste sich heute wegen Besitz und Handel von Cannabis vor dem Amtsgericht verantworten.

Bereits Anfang 2023 musste Timur O. (Anm.d.Red.: Name geändert) wegen des unerlaubten Besitzes und Handels von Betäubungsmitteln auf der Anklagebank im Gummersbacher Amtsgericht Platz nehmen – doch rund einen Monat nach der damaligen Hauptverhandlung sei der heute 25-Jährige wieder mit Betäubungsmitteln erwischt worden.

 

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Gummersbacher am 21. März vergangenen Jahres zusammen mit Freunden in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten sein. Mit dabei soll er zwei Tütchen Marihuana gehabt haben – in einem zwölf und in dem anderen 15 Gramm, sowie 195 Euro in bar.

 

Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen Polizeibeamte zahlreiche Reste von Betäubungsmitteln gefunden haben – insbesondere auf dem Wohnzimmertisch. Insgesamt sollen die Beamten dort auf weitere 249 Gramm Cannabis sowie hunderte Tütchen gestoßen sein.

 

Laut Richter Ulrich Neef gehe das LKA dabei von über 2.600 Konsumeinheiten aus. Im Raum stand deshalb nicht nur der Konsum, sondern auch der Handel von BTM. Ersteres gab der Angeklagte zu, den Handel jedoch nicht. Die Frage, wie er seinen Konsum finanziere, beantwortete der Bürgergeldempfänger allerdings nicht.

 

Doch zwischen Tat und Gerichtsverhandlung ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Eröffnet hat Richter Neef das Verfahren zum alten Gesetz. Mit Blick auf das Strafgesetzbuch machte der Vorsitzende allerdings klar, dass, wenn ein Gesetz, das bei Beendigung einer Tat gilt, vor Entscheidung geändert wird, das mildeste Gesetz anzuwenden ist. „Das trifft bei Ihnen zu“, richtete sich Neef an den Angeklagten.

 

Diskutiert wurde auch über die nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln, die nach altem Gesetz erfüllt sei, laut Neef im neuen Cannabisgesetz jedoch nicht erläutert werde. „Ich gehe momentan davon aus, dass wir es mit der bisherigen Wirkstoffmenge zu tun haben“, so der Vorsitzende. Doch vereinfacht gesagt gilt nach neuem Gesetz auch: wer mehr als 30 Gramm Cannabis bei sich trägt oder mehr als 60 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahrt, kann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

 

Der Vorschlag der Verteidigung, das Verfahren einzustellen, wurde seitens der Staatsanwaltschaft vehement abgelehnt – nicht zuletzt, weil sich der Angeklagte nur rund einen Monat nach seiner Verurteilung erneut wegen des gleichen Delikts strafbar gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft sah sich in der Anklageschrift bestätigt. Sie forderte, Timur O., der bereits dreimal im Bundeszentralregister vermerkt ist, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.

 

Dies sah das Schöffengericht um den Vorsitzenden Neef als zu hoch an, verurteilte den jungen Gummersbacher deshalb zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung; die Bewährungszeit gilt zunächst für drei Jahre. Timur O. soll außerdem ein Bewährungshelfer zur Seite stehen, der ihn unterstützen soll – nicht zuletzt auf seinem Weg zur Suchthilfe und ins Arbeitsleben.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

WERBUNG