LOKALMIX

Aufatmen bei der Erzquell Brauerei

ks; 13.04.2023, 06:00 Uhr
Foto: Archiv.
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Aufatmen bei der Erzquell Brauerei

ks; 13.04.2023, 06:00 Uhr
Wiehl – Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Oberlandesgerichts im Kartellverfahren bestätigt.

Fast auf den Tag neun Jahre nach Verhängung des Bußgeldes durch das Kartellamt am 31. März 2014 hat die Bielsteiner Erzquell Brauerei nun den endgültigen Freispruch erhalten. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vom September 2021 bestätigt (OA berichtete) und die Revision des Kartellamts verworfen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig – und der Verdacht, dass es zwischen der Erzquell Brauerei und weiteren Brauereien Preisabsprachen gegeben habe, vom Tisch.

 

„Wir haben die ganze Zeit immer erklärt, dass da nichts war und dass die Vorwürfe haltlos sind. Hierfür haben wir nun die endgültige Bestätigung erhalten“, sagte Dr. Axel Haas, Geschäftsführender Gesellschafter der Erzquell Brauerei. Das OLG habe die Aussagen der Zeugen, die die Erzquell Brauerei belastet haben, als zum Teil unglaubwürdig, widersprüchlich und zum eigenen Nutzen übertrieben gewertet. Nach Aussage von Kartellanwälten habe es so einen Freispruch in einem Kartellverfahren noch nicht gegeben, teilte die Brauerei mit.

 

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Das Urteil des BGH, in dem der Freispruch bestätigt wird, ist der Erzquell Brauerei am 30. März zugegangen – und damit nach mehr als elf Jahren seit Eingang des Beschuldigungsschreibens durch das Kartellamt. „Auch wenn wir immer optimistisch waren, weil die Vorwürfe einfach nicht stimmten, sind wir doch nun nach dem endgültigen Ende sehr erleichtert. Die lange Zeit von neun Jahren seit der Festsetzung der Strafe durch das Kartellamt bis zum endgültigen Freispruch waren schon sehr belastend“, gab Haas offen zu.

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