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15-Kilometer-Regel gilt ab Mitternacht

Red; 12.01.2021, 10:40 Uhr
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15-Kilometer-Regel gilt ab Mitternacht

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Red; 12.01.2021, 10:40 Uhr
Oberberg – Das Land NRW hat in der neuen Corona-Regionalverordnung nun doch die Corona-Leine beschlossen – Bewegungsfreiheit wird landesweit in vier Kreisen, darunter Oberberg, eingeschränkt - Laumann spricht von erheblichem, aber vertretbarem Grundrechtseingriff (AKTUALISIERT).

Am späten Abend hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Corona-Regionalverordnung veröffentlicht und damit nun doch die sogenannte Corona-Leine der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. Diese gilt für den Oberbergischen Kreis sowie drei weitere Kreise (Minden-Lübbecke, Höxter und Recklinghausen). Hierdurch wird der Bewegungsradius für Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschreitet und damit als Hotspot gelten, deutlich eingeschränkt.

 

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In der Verordnung heißt es, dass Bewohner aus den besagten Kreisen dieses Gebiet nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird“. Auch die Einreise in den entsprechenden Kreis wird reglementiert. Personen dürfen nur einreisen, wenn sie nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen. Die Regelung gilt ab Dienstag, 12. Januar, bis zum 31. Januar. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet.

 

Ausnahmen macht die Verordnung nur aus trifftigem Grund in folgenden Fällen:

 

  • Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen

  • Besuch von Schulen, Kitas bzw. Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch

  • Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • Besuch enger Familienmitglieder, von Lebensgefährten und vergleichbar nahestehender Personen

  • Pflegerische, unterstützende oder betreuende Tätigkeiten für andere Personen

  • Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen

  • Fahrten aus ähnlich gewichtigem und unabweisbaren Gründen

 

Für Detailfragen kann man sich an das Bürgertelefon des Landes NRW wenden.

Tel.: 0211/9119-1001

Montag-Freitag: 8-20 Uhr

Samstag und Sonntag 10-18 Uhr

E-Mail: corona@nrw.de

 

Das NRW-Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Ausnahme von der 15-Kilometer-Regelung nur möglich ist, wenn ein Kriterium erfüllt wird und es im Einklang mit anderen geltenden Regeln geschieht. Die Regelungen der Allgemeinverordnung des Oberbergischen Kreises bleiben hiervon unberührt.

 

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Begrenzung des persönlichen Bewegungsradius auf 15 Kilometer als erheblichen Grundrechtseingriff bezeichnet. „Dieser ist nach der Rechtsprechung nur bei nachhaltig hohen Inzidenzen und nur auf Grundlage einer sicheren Datenbasis vertretbar“, sagte der CDU-Politiker. Ziel der räumlichen Beschränkung sei es, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu exportieren.

 

„Eine schwankungssichere Datenbasis stand aufgrund des Meldeverzugs während der Feiertage bislang nicht zur Verfügung. Ab sofort können wir wieder auf Basis einer besser gesicherten Faktenbasis agieren und setzten im Schulterschluss mit den Kommunen den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz konsequent um“, so der Minister. Das Gesundheitsministerium betont, dass die Regelungen nur für die Kommunen gelten, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind. Die Regionalverordnung werde dementsprechend regelmäßig angepasst.

 

Begründung des NRW-Gesundheitsministeriums für die Corona-Regionalverordnung

 

KOMMENTARE

1

Ganz einfach: Nichts !

J Heinze, 12.01.2021, 10:20 Uhr
2

Die Ausgangssperre nachts empfinde ich als Witzlos. Da könnten wir genausogut jeglichen Ubahn-Verkehr in Oberberg einstellen. Wir sind hier keine Großstadt wo soetwas vllt. angebracht ist. meiner Meinung nach Aktionismus pur.

Peter Judeldroff, 12.01.2021, 11:12 Uhr
3

Ich finde die Ausgangssperre gut. Bisher konnte man nämlich nachts an bestimmten Orten (z.B. im Bereich des Bahnhofs in GM oder im Bereich des Gartencenters in der Friedrichstaler Straße) immer wieder größere Gruppenbildungen beobachten, bei denen nicht auf den Infektionsschutz geachtet wurde. Vielleicht kann man jetzt auch endlich wieder nachts mit gekippten Fenster schlafen. Bisher wird man an der Hauptstraße nämlich regelmäßig von Rasern geweckt, die mitten in der Nacht die Hauptstraße hoch und runter brettern. Um dies zu verhindern braucht man natürlich keine Ausgangssperre, aber bisher hatte ich das Gefühl unsere Ordnungshüter haben alle spätestens um 18 Uhr Feierabend. Daher bin ich wirklich gespannt, ob und wie die die Ausgangssperre überhaupt kontrolliert werden soll.

Andre, 12.01.2021, 12:13 Uhr
4

Zum Glück darf man noch mit Leuten aus 200 Haushalten im gleichen Betrieb arbeiten.

Wolfgang, 12.01.2021, 12:27 Uhr
5

Frage beim Bürgertelefon zu diesem Punkt:
-Besuch enger Familienmitglieder, von Lebensgefährten und vergleichbar nahestehender Personen.
Antwort: Keine Ahnung ich solle doch beim Ordnungsamt nachfragen.

Da sage ich nur super durchdacht alles, echt top!!!

Robin Händler, 12.01.2021, 13:35 Uhr
6

Sichere Datenbasis? Wo ist diese bitte? Ich sehe keine. Man weiß nur bruchstückhaft wer sich wo "infiziert", wobei man dabei auch schon einhaken könnte, sind doch PCR-Tests auf denen diese Maßnahmen aufbauen nicht zum Beleg einer Infektion geeignet.

Mal ganz abgesehen davon, dass diese Regelung schon a priori rechtswidrig ist, denn wo ist der Beleg dafür, dass 15 km ein Virus eindämmen, 20 km aber nicht. Wo ist dieser Beleg? Nirgendwo. Es ist politischer Aktionismus, ziellos, kopflos, planlos. Es wird mit der Schrotflinte auf alles geballert was sich bewegt, nur weil man sich komplett verrannt hat und aus der Nummer nicht mehr rauskommt.

Liebe Politiker. Ihr seid nackt, wie der Kaiser ohne Kleider. Man weiß es, man sieht es. Hört auf Nebel- und Wunderkerzen zu werfen. Es nützt nichts.

Heino Mesenbach, 12.01.2021, 13:41 Uhr
7

Oder ob es doch ein anderes Ziel gibt?

Fragezeichen, 12.01.2021, 14:36 Uhr
8

Ich habe noch keine Information darüber gefunden, ob der 15km Radius ab dem Wohnort, also exakt dem Punkt wo der Wohnsitz ist gilt, oder ab der Stadtgrenze / Kommune (z.B. auf Wiehl bezogen kann das einen Unterschied von 14 km ausmachen). Das wird aktuell in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, was gilt im Oberbergischen?

D. Müller, 12.01.2021, 16:04 Uhr
9

Was gilt denn als Grenze? Jeweils die Grenzen der einzelnen Gemeinden oder die Grenze des oberbergischen Kreises?
Und weiß jemand warum das direkt bis zum 31.01. gilt? Weil es kann ja sein das wir vielleicht vor dem 31.01. wieder einen dauerhaften Wert von unter 200 haben.
Danke für konstruktive antworten... LG

Keine ahnung, 12.01.2021, 16:20 Uhr
10

Wo sind unsere gewählten Bürgermeister, Landrat und kreisdirektor um die Mitbürger zu informieren? In der Maske für das Foto beim nächsten Impftermin? Fangt bitte mal an mit euren Wählern zu kommunizieren und zu erklären !!

, 12.01.2021, 17:52 Uhr
11

Mir stellt sich mittlerweile die Frage, ob die Hilflosigkeit politisch um sich greift? Was sollen diese beiden Maßnahmen für das Pandemiegeschehen in Oberberg denn bringen? Politisch gesehen ist das offenbar die letzte Möglichkeit. So lange man weiterhin z.B. mit dem Zug nach Köln fahren muss, ggf. mit der S-Bahn ins Büro und im Grossraumbüro arbeitet, hat man hunderte Möglichkeiten, sich zu infizieren. Aber Ausgangssperre und 15 km Regelung verhängen... Effekt gleich Null! Warum macht man politisch nicht mal etwas mit Wirkung, anstatt sich teils in nutzlosen Kleinigkeiten zu verzetteln. Ich bin kein Corona-Leugner und halte mich so gut es als soziales Wesen möglich ist, an die wichtigen Regeln, um meinen Beitrag zu leisten. Mit diesen sinnfreie Maßnahmen hat mich die Politik verloren....

WeBe17, 12.01.2021, 18:20 Uhr
12

Wir sind eine Nation von notorischen Nörgeln. Wie man auch hier in den vorangegangenen Komentaren wieder sehen kann, werden alle Maßnahmen kritisiert ohne konstruktive Vorschläge zu machen.

Edwin , 12.01.2021, 19:45 Uhr
13

Wie der Landrat schon sagt, Ihr sollt einfach mit dem Hintern zu Hause bleiben und nicht immer alles nur in Frage stellen. Ob die Regeln jetzt Sinn machen oder nicht...anders verstehen es doch die ganzen Schlaumeier nicht.
Wer macht es denn besser? Freiwillige vor!

Pipilotta, 12.01.2021, 21:00 Uhr
14

An Nr. 9 (namens "Keine Ahnung"):

Deine Frage lässt sich durch das Lesen des Artikels beantworten: "[...] soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird [...]"
Politische Gemeinde meint z.B.
- Stadt Bergneustadt
- Gemeinde Engelskirchen
- Stadt Gummersbach
- Stadt Hückeswagen
... und so weiter.
Gerechnet wird die Luftlinie ab dem Ort an dem man sich außerhalb des Wohnorts befindet bis zur jeweiligen (eigenen) Stadt- bzw. Gemeindegrenze.

Ich finde das auch schwierig zu überwachen, aber ich bin auch kein Experte in Pandemie-Bekämpfung. Hinterher sind wir aber gewiss alle schlauer.
Haltet durch! Zusammen packen wir das!

Alexander B., 12.01.2021, 21:31 Uhr
15

@Edwin: Genauso ist es. Nörgeln, kritisieren, zweifeln und klagen helfen uns in der Situation nicht weiter, kennzeichnen aber eine Vielzahl von Bürgern. Typisch deutsch eben!!!

Pe, 12.01.2021, 22:29 Uhr
16

@12
Die Nörgler sind doof, ja das stimmt. Wir sollten dankbarer sein, denn uns geht es immer noch gut.
Einige "Nörgler" erwarten aber einfach nur Aufklärung!!! Und am schlechten bzw. meist gar nicht vorhandenem Kommunikationsstil unserer gewählten Vertreter gibt es ja wohl nichts schön zu reden. Ich wünsche mir mehr Mutmachen, Optimismus und die verständliche Erklärung der Regeln.
Herzliche Grüße an alle " Nörgler"!
Ich finde die Kommentare hier immer sehr interessant, manchmal informativ aber vor allem bieten sie etwas Abwechslung und auch eine gewisse Art der Kommunikation, was ja zur Zeit ansonsten etwas schwierig ist.
LG

DC, 13.01.2021, 07:11 Uhr
17

Die beiden Maßnahmen sind an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten. Sowohl die Ordnungsämter, als auch die Polizei sind organisatorisch kaum in der Lage, die Maßnahmen sinnvoll zu kontrollieren. Die Polizei der Nachbarkreise (OE,MK,SU,GL,AK) sieht sich nicht in der Verantwortung, die GM-Fahrzeuge zu kontrollieren und haben sicherlich wichtigere Dinge zu tun. Was, liebe Politik, machen Sie da ? Wo ist der Effekt für eine Verbesserung der Lage ? Sie schaffen mit diesen Maßnahmen Verunsicherung auf allen Ebenen. Sie sollten sich stattdessen mit den bekannten Problemen in den oberberg. Hotspots nachhaltig beschäftigen ! Aber, es ist ja Wahljahr und offenbar bleibt dabei der gesunde Menschenverstand auf der Strecke. Wir halten weiter durch, aber die Sprachlosigkeit wächst zusehends........

Bernd Weitz, 13.01.2021, 08:22 Uhr
18

@Bernd Weitz: Ich widerspreche Ihnen; denn Rot- und Parksünder sowie Geschwindigkeitsübertreter werden ebenfalls nicht alle kontrolliert. Ich halte die 15km für notwendig, sinnvoll und angemessen.

Pe, 13.01.2021, 09:37 Uhr
19

An Nummer 14 (namens "Alexander b.") : Sie liegen falsch. Die komunalgrenze gilt für den Moment wo sie den Kreis verlassen im oberbergischen Kreis kann man sich frei bewegen. Auf dem ticker von heute zum corona Virus ist ein link zu finden auf dem man sehen kann was das dann für die jeweilige Gemeinde bedeutet. (morsbacher könnten zum Beispiel noch nach Wissen aber nicht nach Remscheid und bei wipperführtern wäre es andersrum) super Darstellung des obk und danke an OA das sie die Fragen die sich fast jeder gestellt hat damit beantwortet haben. Aber auch ich frage mich war es direkt bis zum 31.01. gilt. (ohne böse Absicht einfach nur Interesse)

Heribert Justus Leinemann, 13.01.2021, 11:37 Uhr
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