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Leichenfund in Reichshof: Anklage erhoben

fj; 10. Apr 2013, 15:08 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- In Schalenbach am Rande eines Waldstücks fand die Polizei im vergangenen November die brennende Leiche.
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Leichenfund in Reichshof: Anklage erhoben

fj; 10. Apr 2013, 15:08 Uhr
Reichshof – Fünf Monate nach dem Fund einer verbrannten Leiche bei Schalenbach erhob die Bonner Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen eine Nümbrechterin sowie zwei weitere Tatbeteiligte.
Fast fünf Monate, nachdem an einem Wiesenrand bei Reichshof-Schalenbach die verbrannte Leiche eines 42-Jährigen aus Wiehl gefunden wurde, wurde nun Anklage erhoben. Dies teilte die Staatsanwältin Dr. Karin Essig, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft, gestern mit.

Auf der Anklagebank wird eine 43-Jährige aus Nümbrecht sitzen, die eine langjährige Affäre mit dem Opfer aus Wiehl gehabt haben soll. Bei einem Treffen in ihrer Wohnung am 10. November soll es zu einem Streit zwischen dem Paar gekommen sein. Dieser soll derart eskalierte sein, dass die Frau eine Maschinenpistole unter einer Decke in ihrem Schlafzimmer hervorholte und auf ihren Geliebten feuerte. „Die Tatverdächtigte räumt ein, dass sie einmal auf den Wiehler geschossen hat. Sie sagt, sie hätte sich gegen den Mann verteidigen wollen. Aus unserer Sicht hat es sich aber so zugetragen, dass es noch zu mindestens einer weiteren Schussabgabe gekommen ist. Dabei hat sich das Opfer bereits auf der Treppe befunden“, teilte Essig mit. Scheinbar hatte der Mann bereits die Flucht angetreten, als seine Geliebte ihn hinterrücks erschoss.

Mit der mutmaßlichen Täterin, gegen die nun Anklage wegen Totschlags und unerlaubtem Waffenbesitz erhoben wurde, werden zwei weitere Verdächtige auf der Anklagebank sitzen: ein 42-jähriger Waldbröler sowie ein 30-jähriger Bergneustädter. Der Waldbröler soll der mutmaßlichen Täterin die Waffe im März 2012 besorgt haben. Angeblich hätte die Nümbrechterin Angst vor Einbrechern und wollte sich mit der Waffe selber schützen. „Gegen den Waldbröler wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Denn er hat der Frau, die nicht dazu berechtigt war, Waffen zu besitzen, zu einer Maschinenpistole verholfen. Außerdem wurde er wegen zweifachem Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Denn er hat die Waffe scheinbar nicht nur beschafft, sondern auch dabei geholfen, sie verschwinden zu lassen“, so die Staatsanwältin Essig.

Man geht davon aus, dass der Waldbröler sich auf einen Anruf der Täterin hin dazu bereit erklärte, ihr auch bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. Mit ins Boot holte er dann noch den Bergneustädter, dem der Versuch einer Strafvereitelung zur Last gelegt wird. Gemeinsam sollen die drei die Leiche in ein Auto getragen haben, nach Schalenbach gefahren sein und das Opfer am Rande einer Pferdekoppel abgelegt haben. Dort soll die Frau ihr Opfer mit Benzin übergossen haben, bevor es angezündet wurde.

Der Angeklagten sei man so schnell auf die Spur gekommen, weil das Opfer trotz der Verbrennungen anhand von zahlreichen Tätowierungen schnell identifiziert werden konnte und von seiner Ehefrau, die von der Affäre ihres Mannes wusste, noch am Tag der Tat als vermisst gemeldet wurde. Wann der Prozess vor dem Schwurgericht beginnt, steht noch nicht fest. Als Beweismittel fehlen wird die Tatwaffe, die trotz einer großangelegten Suchaktion der Polizei in Wiehl und Waldbröl noch nicht gefunden wurde. „Daraus entsteht der Staatsanwaltschaft jedoch kein erheblicher Nachteil. Unserer Meinung nach ist der Sachverhalt auch ohne dieses Beweismittel weitestgehend geklärt“, sagte Essig.
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