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„Die derzeitigen Regelungen sind patientenfreundlicher“

Red; 13. Mar 2013, 15:00 Uhr
Bild: privat --- (v. li) Rechtsanwalt Andreas Conrads, Prof. August-Wilhelm Bödecker, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Oberberg und Rechtsanwalt Benjamin Gebser informierten über die neue Bereitschaftsregelungen für niedergelassene Ärzte.
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„Die derzeitigen Regelungen sind patientenfreundlicher“

Red; 13. Mar 2013, 15:00 Uhr
Wiehl – Gestern referierte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Oberberg, Prof. August-Wilhelm Bödecker, über die Auswirkungen der neuen Bereitschaftsregelungen für niedergelassene Ärzte.
In den Seminarräumen der Anwaltskanzlei Bauer Soest und Partner in Wiehl herrschte eine gewisse Platznot, als der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Oberberg, Professor Dr. August-Wilhelm Bödecker, über die Auswirkungen der neuen Bereitschaftsregelungen für niedergelassene Ärzte referierte. Viele der eingeladenen Besucher hatten die Chance genutzt, sich über die Veränderungen zu informieren. Dazu gehört unter anderem auch, dass die Bereitschafts- (auch Notdienst-) Bezirke nach den aktuellen Plänen der kassenärztlichen Landesorganisation großräumig zusammengefasst werden sollen. Anders als bisher würde dann die Anfahrt nicht mehr durch den Bereitschaftsarzt selbst vorgenommen, sondern durch ein externes Transportunternehmen ausgeführt. Der unmittelbare telefonische Kontakt zum Bereitschaftsarzt würde komplett entfallen. Zudem sind ausschließlich zentrale Notfallpraxen geplant. Bödecker stellte die zu erwartende Schwierigkeit der Umsetzung und die Gefahr der zeitlichen Verzögerung dar und appellierte an seine anwesenden Kollegen, die Gunst der Probezeit nicht ungenutzt zu lassen und aufzuzeigen, dass die derzeitigen Regelungen praktikabler und patientenfreundlicher sind.



Einblicke in das neue Patientenrechtegesetz gab Rechtsanwalt Benjamin Gebser den Besuchern. Behandlungsfehler, Aufklärungspflicht, Beweislast in einem gerichtlichen Verfahren und das Einsichtsrecht des Patienten in die Patientendokumentation wurden nicht nur besprochen und anhand von praktischen Beispielen dargelegt, sondern auch direkt mit den Anwesenden diskutiert. Gebser kam zu dem Schluss, dass ein solches Gesetz, anders als gewollt, voraussichtlich nicht die gewünschte Transparenz und Fehlervermeidungskultur nach sich zieht.


Die Widersprüchlichkeit zwischen der Offenbarungspflicht des Arztes auf Nachfrage nach einem Behandlungsfehler und den versicherungsrechtlichen Folgen zeigte Rechtsanwalt Andreas Conrads auf. Die neue Bedarfsplanung sei zur Abwendung des Ärztemangels aus ärztlicher und juristischer Sicht ein geeignetes Mittel im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, insbesondere in Gebieten mit Unterversorgung. Weitere denkbare Mittel waren aus Sicht der Referenten die Förderung der Telemedizin oder die mobile Versorgung sowie Modelle der gemeinschaftlichen Berufsausübung. Wichtig sei vor allem, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einerseits transparent und andererseits den sich wandelnden Anforderungen an die junge Ärztegeneration gerecht werden.

Im Anschluss gab es noch eine große inhaltsvolle Gesprächsrunde, bei der sich viele der Besucher mit den Referenten über die persönlich neu zu erwartenden Situationen informierten.

  
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