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Tierschützer 'feiern' Tod eines Landwirts

fj; 23. Jan 2015, 11:20 Uhr
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Tierschützer 'feiern' Tod eines Landwirts

fj; 23. Jan 2015, 11:20 Uhr
Oberberg – Im Internet bejubelt die Tierschutzorganisation Animal Peace einen Bullen, der einen Nümbrechter Landwirt getötet hat – Kreisbauernschaft ist entsetzt und erstattete heute Strafanzeige (AKTUALISIERT)
Am 8. Januar geschah auf einem Bauernhof in Nümbrecht-Nallingen ein tragisches Unglück. Ein Landwirt wurde von einem Bullen attackiert und dabei tödlich verwundet (OA berichtete). Jegliches Mitgefühl gegenüber der Familie des verstorbenen Milchviehalters ließ nun die Tierschutzorganisation Animal Peace vermissen, indem sie ihre Freude über den Tod des Familienvaters öffentlich machte: „Rinder-Mann, geh‘ du voran: Wieder ist ein Held aus unserer Mitte aufgestanden. Ein dreijähriger Bulle hat nahe Köln seinen Sklavenhalter angegriffen und tödlich verletzt. […] Wir verneigen uns vor dem Held der Freiheit. Mögen ihm viele weitere Rinder in den Aufstand der Geknechteten folgen.“ heißt es auf der Internetseite von Animal Peace.

Helmut Dresbach und Stefan Rankenhohn von der Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis sind über diese Aussage entsetzt. „Für mich ist das unfassbar! Hier wird mit einer enormen Menschenverachtung ein schreckliches Ereignis auch noch bejubelt und der Bulle, der den Landwirt getötet hat, regelrecht gefeiert“, sagte Dresbach, Kreisvorsitzender der oberbergischen Landwirte. Und Rankenhohn, Kreisgeschäftsführer, ergänzte: „In einer Demokratie darf jeder seine Meinung äußern, aber dieser Kommentar geht über sämtliche Grenzen hinaus und ist nicht mehr hinnehmbar.“

Dass jemand die Landwirtschaft kritisiert oder sich vegan ernährt, ist für beide akzeptabel. Diese geschmacklose Darstellung gegenüber ihrem Berufsstand wollen aber weder die Landwirte, noch die Familie des Opfers hinnehmen. „Tierschutz hat seine Grenzen – nämlich bei der Würde des Menschen“, betonte Dresbach. In Übereinstimmung mit der Witwe hat die Kreisbauernschaft heute bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet, insbesondere wegen § 189 Strafgesetzbuch, nach dem das Verunglimpfen des Andenken eines Verstorbenen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.
  
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