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Polizei greift durch: Strafanzeigen gegen Vandalen

Red; 28. Apr 2010, 16:58 Uhr
Bild: Stadt Gummersbach --- Ingrun Trippler und Markus Semmerling und Bernd Ufer auf Streife.
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Polizei greift durch: Strafanzeigen gegen Vandalen

Red; 28. Apr 2010, 16:58 Uhr
Gummersbach – Das Ordnungsamt und die Polizei gehen auf Sonderstreife, um gegen Ruhestörung und Vandalismus vorzugehen.
Montagabend, 20:30 Uhr: Vom Gummersbacher Busbahnhof aus gehen Ingrun Trippler und Markus Semmerling vom städtischen Ordnungsamt gemeinsam mit dem Polizei-Bezirksbeamten Bernd Ufer auf Streife durch die Innenstadt. Der Grund: Mit dem Beginn des Frühjahrs nehmen Fälle von Vandalismus und nächtlichen Ruhestörungen in Gummersbach wieder zu. Graffity-Sprayer treiben ihr Unwesen und beschmieren Gebäude wie Schulen und das Rathaus mit ihren „Kunstwerken“, Jugendliche treffen sich beispielsweise im Hexenbusch, um vor dem Discobesuch schon mal „vorzuglühen“, stören dabei nicht selten die Nachtruhe und lassen leere Flaschen beziehungsweise deren Scherben in Gebüschen und Sandkästen zurück. Und dann sind die noch die Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner „Gassi“ führen und sich nicht um die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge kümmern, so dass Gehwege und Rasenflächen, neuerdings auch der Stadtgarten auf dem Steinmüllergelände zum Teil mit Hundekot übersät sind.

Dem wollen Polizei und Stadt begegnen, indem sie verstärkte Präsenz zeigen und im Ernstfall natürlich auch konkret eingreifen. Zwar sei der Montagabend vergleichsweise ruhig gewesen, wie Semmerling nach dem nächtlichen Einsatz berichtet, aber nicht selten würden Übeltäter auf frischer Tat ertappt werden. Und wer sich erwischen lässt, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen: Graffity-Schmierereien und Vandalismus werden mit einer Strafanzeige geahndet, der Umfang der Strafe wird dann durch das Amtsgericht festgelegt. Zusätzlich werden je nach Delikt zusätzliche Schadenersatzforderungen fällig, so kostet die Reinigung einer verunstalteten Wand beispielsweise etwa 300 € pro fünf Quadratmeter Fläche. Bei Verstößen gegen die Straßenordnung (Hundekot, zerschlagene Flaschen, störender Alkoholkonsum) sind in Wiederholungsfällen Bußgelder von bis zu 500 € möglich.
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