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Arbeitsagentur zahlt auch für weiterbildungswillige Beschäftigte

Red; 22. Aug 2008, 00:00 Uhr
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Arbeitsagentur zahlt auch für weiterbildungswillige Beschäftigte

Red; 22. Aug 2008, 00:00 Uhr
(Red./7.8.2008-16:30) Oberberg - Mit dem Slogan "Ihr Unternehmen. Ihr Personal. Unsere Förderung." will die Agentur für auf ein eher ungewöhnliches Förderprogramm aufmerksam machen.
Dass die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Arbeitslosen fördert oder deren Einstellung ist nicht ungewöhnlich. Unüblich ist dagegen die Förderung nach dem Programm „WeGebAU“. Dieses Programm fördert die Weiterbildung von Beschäftigten. Der Name des Programms ist zwar irritierend, denn es hat nichts mit dem Straßenbau gemein, sondern soll vielmehr die Weiterbildung Geringqualifizierter und/oder älterer beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen fördern.

Weiterbildung im Betrieb ist vor allem für nichtqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Weiterbildung von Mitarbeiter nützt aber auch dem Betrieb, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigen. Diese Ziele veranschaulichen auch bisher geförderte Teilnehmer: Ältere und zugleich ungelernte Verkaufskräfte wurden auf den neuesten Stand gebracht, ein Busfahrer wird zum Fahrlehrer weitergebildet, ein ehemals kaufmännischer Angestellter wird zur EDV-Fachkraft ausgebildet (OA berichtete) oder Schweißer ohne Qualifikation erhalten durch Erwerb des „Schweißerschein“ ein vorzeigbares Zertifikat.

„Unternehmen beschäftigen teilweise Mitarbeiter, die keinen qualifizierten Berufsabschluss haben“, so Martin Klebe, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach. „Viele dieser Menschen haben aber in langer Betriebszugehörigkeit gezeigt, dass sie motiviert sind und man sich auf sie verlassen kann. Was liegt da näher, als diese Beschäftigten entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens zu qualifizieren, um sie in einem breiteren Aufgabenspektrum einsetzen zu können.“

Für die Zielgruppe der „Älteren“ erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten. Im Fall der „Ungelernten“ können sowohl dem Beschäftigten die Weiterbildungskosten, als auch dem Arbeitgeber ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Beratung und Unterstützung bietet die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach an. Die Weiterbildungsberaterin Dr. Beate Maria Monse kann per Tel.: 02202/933 33 33 oder per Mail bergischgladbach.wegebau@arbeitsagentur.de erreicht werden.


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