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Große Resonanz bei Tagung im Haus Waldruhe

Red; 30. Apr 2008, 00:00 Uhr
Oberberg Aktuell
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Große Resonanz bei Tagung im Haus Waldruhe

Red; 30. Apr 2008, 00:00 Uhr
(Red./15.4.2008-12:00) Wiehl - Fachveranstaltung zum Thema "Trägerübergreifendes Persönliches Budget".
Die Referenten auf der Veranstaltung zum Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB) in Waldruhe, dem Dorf für psychisch behinderte Menschen, waren sich einig: Die neue Hilfeform hat Zukunft. Jürgen Langenbucher, Fallmanager beim Landschaftsverband Rheinland, stellte dar, dass der überörtliche Kostenträger der Sozialhilfe im Rheinland die neue Hilfeform will und alle Unterstützung zusagt. Frau Claudia Schmidt-Herterich, Beraterin in der Betreuungsstelle ‚Persönliches Budget’ in Bergisch Gladbach (Die Kette e. V.) und selbst Budgetnehmerin, berichtete über praktische Beispiele, wie Betroffene mit dem TPB ihre Selbständigkeit erhalten und ausbauen konnten.

Mit über 100 Teilnehmern wurden die Erwartungen der Veranstalter übertroffen. Die Besucher der Veranstaltung diskutierten lebhaft und kontrovers die aus der neuen Hilfeform für Leistungsempfänger, aber auch für die Leistungsanbieter resultierenden Veränderungen. Seit 1. Januar wurde das TPB zur Regelleistung für Menschen mit Behinderung. Über mehrere Jahre wurde in verschiedenen Modellregionen die Verbesserung der persönlichen Teilhabe von benachteiligten Menschen durch eine neue Form der Sozialhilfeleistung erprobt.

Im Mittelpunkt der veränderten Leistungsgewährung steht die Verfügung über ein eigenes Budget in Geldform. Jeder Sachbearbeiter eines Kostenträgers sozialer Leistungen (zum Beispiel Krankenkasse, ARGE, Sozialamt) kann von dem Anspruchsteller mit dem Antrag zur Gewährung eines TPB beauftragt werden. Neu ist, dass der der Sachbearbeiter, an den die Anfrage gerichtet ist, sich darum kümmern muss, welche Kostenträger ebenfalls Leistungen zu erbringen haben und dafür sorgt, dass diese mit ins Boot der Gewährung kommen. Innerhalb von 14 Tagen müssen alle Beteiligten involviert sein.

Der Beauftragte erarbeitet mit dem Antragsteller eine Zielvereinbarung, die möglichst wenig bürokratieaufwendig sein soll. In der Zielvereinbarung wird der Leistungsbedarf und die finanzielle Höhe der Leistung festgelegt. Die Höhe der Leistung, die dem Leistungsempfänger gewährt wird, setzt sich aus den anspruchsberechtigten Leistungen der einzelnen Kostenträger zusammen. Vom Gesetzgeber ist das TPB so angelegt, dass die Anspruchsberechtigten nicht von einem Kostenträger zum anderen geschickt werden können. Noch einschneidender wirkt aber die Eigenverantwortung für das Budget. Mit den Mitteln werden die Leistungsempfänger in die Lage versetzt, sich selbst Hilfen einzukaufen. Die Verantwortlichen im Haus Waldruhe begrüßen die neue Leistungsform. Mit der Veranstaltung wurden viele Fachleute und Betroffene auf das TPB aufmerksam gemacht. Mitarbeiter in Waldruhe stehen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung (Olaf Bauch, Tel.: 02262/719-24; Heinz-Joachim Baumann, Tel.: 02262/719-61).

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