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Der kleine Lebensretter wird am 1. Januar Pflicht

Red; 28. Dec 2016, 13:19 Uhr
Bild: OBK --- Landrat Jochen Hagt (re.) und Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling unterstreichen die Wichtigkeit von Rauchmeldern.
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Der kleine Lebensretter wird am 1. Januar Pflicht

Red; 28. Dec 2016, 13:19 Uhr
Oberberg - Rauchmelder sorgen jedes Jahr dafür, dass Menschen bei Bränden lebend davonkommen - Ab dem Jahr 2017 ist der Einbau in allen Gebäuden vorgeschrieben.
Jedes Jahr kommen 400 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben und zehnmal so viele erleiden Brandschäden. Bränden geht meist eine Rauchentwicklung voraus. Deswegen kann eine frühzei-tige Warnung durch Rauchmelder Leben und Sachwerte retten. Dies hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt, so dass in den meisten Bundesländern der Einbau von Rauchmeldern in allen Wohnungen verpflichtend ist. Ab 1. Januar 2017 wird diese Pflicht auch in den letzten Bundesländern und für alte Wohnungen umgesetzt. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren. „Das ist eine Neuerung, die Leben retten kann“, begrüßt Landrat Jochen Hagt die Gesetzesänderung.


Wie notwendig die kleinen Geräte im Ernstfall sind, verdeutlicht die Statistik. 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Auch im Oberbergischen Kreis ist in der Vergangenheit durch fehlende Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen. „Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt sich. Der Qualm weckt Sie nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird. Nur ein Rauchmelder bietet Selbstschutz“, erklärt Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling.

Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bis spätestens zum 1. Januar 2017 auch bestehende Bauten. „Rauchwarnmelder sind preiswert und mit wenigen Handgriffen installiert. Die Anschaffung dient ihrer eigenen Sicherheit“, appelliert Landrat Jochen Hagt für die Lebensretter in jedem Haushalt. Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling rät: „Die Bürger sollten beim Kauf auf die Prüfzeichen VDE und VDS achten, denn die stehen für eine geprüfte Qualität.“

Das Ministerium Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema auf seiner Internetseite zusammengestellt. Wichtige Hinweise zur Funktion und einfachen Installation von Rauchmeldern erhalten Interessierte außerdem unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Doch abgesehen von der gesetzlichen Pflicht: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen aus? Dürfen die Versicherungen den Einbau von Rauchmeldern zur Voraussetzung machen, um das Brandrisiko überhaupt zu versichern? Das fragen sich jetzt viele Eigentümer von Immobilien als auch Mieter. „Grundsätzlich müssen Versicherte alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern“, betont Martin Hardenacke, Sprecher des Bezirks Köln-Bonn im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Aber praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt. Denn für eine Weigerung der Versicherung, den Brandschaden zu begleichen, müsste das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich sein.“

Dennoch warnen Hardenacke und Kollegen die gesetzliche Einbaupflicht zu vernachlässigen: Versicherte hätten eine Pflicht, Schäden zu minimieren. Daher überprüften Versicherungen vor ihrer Zahlung sehr genau, ob Versicherte auch alles dafür getan hätten. Die Installation der Rauchmelder an Decken könne unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer vermeiden und Leben retten.

  
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