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Rat beschließt moderate Steuererhöhung

fj; 9. Dec 2015, 10:31 Uhr
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Rat beschließt moderate Steuererhöhung

fj; 9. Dec 2015, 10:31 Uhr
Reichshof – Einem Einwand aus der Bevölkerung zum Trotz beschloss der Gemeinderat gestern mehrheitlich die Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 550 Prozentpunkte im Jahr 2016.
Mit einem Brief an Bürgermeister Rüdiger Gennies hatte ein Reichshofer Ehepaar Einspruch gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 erhoben. Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 550 Prozentpunkte sei man nicht einverstanden. „Da die Betriebskosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickeln, sollen die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken. Letztendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren Einnahmebeschaffung zur Etatsanierung“, argumentierte das Sinsperter Ehepaar in seinem Schreiben.



In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats führte Gemeindekämmerer Gerd Dresbach aus, dass die Erhöhung der Grundsteuer notwendig sei, um die Ausgaben der Daseinsvorsorge zu finanzieren. Auch mit Blick auch auf die Nachbarkommunen könne darüber hinaus von einer moderaten Erhöhung gesprochen werden. Dass diese zulässig ist, will er auch dem Ehepaar anhand von vier Urteilen jüngeren Datums des Verwaltungsgerichts aufzeigen. Da hier immer den Städten Recht zugesprochen wurde, kann man auch von der Rechtmäßigkeit der Reichshofer Grundsteuererhöhung ausgehen, so Dresbach.

Mehrheitlich wurde so die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, wie sie der Haushaltsplanentwurf vorsah, beschlossen. Die Grundsteuer A steigt damit von 350 auf 360 Prozentpunkte, die Grundsteuer B von 530 auf 550 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer von 465 auf 470 Prozentpunkte.
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