Archiv

Mordprozess: Angeklagter kann sich kaum erinnern

pn; 9. Jan 2014, 00:01 Uhr
Bilder: Peter Notbohm.
ARCHIV

Mordprozess: Angeklagter kann sich kaum erinnern

pn; 9. Jan 2014, 00:01 Uhr
Köln/Marienheide – Vor dem Kölner Landgericht begann gestern der Prozess gegen einen 64-jährigen Marienheider, der während eines Grillfestes im vergangenen Mai einen 38-jährigen Nachbarn erstochen haben soll.
Von Peter Notbohm

Mord aus Heimtücke – so lautete die Anklage, die Staatsanwalt Stefan Winter gestern vor dem Kölner Landgericht unter der Leitung von Richter Heinz Hemmers verlas. Demnach soll ein 64-jähriger Marienheider am 5. Mai des vergangenen Jahres während einer Grillfeier im Rahmen des russisch-orthodoxen Osterfestes einen 38-jährigen Nachbarn im Streit erstochen haben. Den ganzen Tag über sei es zwischen den beiden in Stalinsk im heutigen Kasachstan geborenen Männern zu Streitereien gekommen, die schließlich in gegenseitigen Bedrohungen mit Schaschlikspießen gemündet wären. Nachdem dieser alkoholgeladene Streit durch Nachbarn geschlichtet worden sei, gipfelte die Lage darin, dass der 64-jährige Arbeitslose eine Stunde später seinem Opfer unvermittelt ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge in die Brust gerammt habe.

[Verteidiger Stephan Kuhl (links) berät sich mit dem Angeklagten.]

Viel konnte der Angeklagte zu der ihm vorgeworfenen Tat nicht von sich geben. Er habe die Protokolle gelesen und sei selbst über sich erschrocken, zu was ihn der Alkohol getrieben habe. „Wenn die Zeugen sagen, dass das so war, dann ist das wohl richtig. Ich kann mich an nichts erinnern“, ließ der nur schlecht deutsch sprechende Einwanderer über seine Dolmetscherin mitteilen. „Ich weiß nicht, warum ich überhaupt wieder getrunken habe. Das war der Teufel oder Gott“, suchte er nach Erklärungen.

Denn insgesamt zeichnete sich vor Gericht ein Bild eines vom Leben enttäuschten alten Mannes ab. Der beruflich hochqualifizierte Kasache war 1993 mit seiner Familie nach Deutschland ausgewandert, um seine Söhne vor dem Militärdienst zu schützen. Im neuen Land fand er aber nur bedingt Anschluss und wurde nach einer Herzoperation 1997 zudem arbeitslos. Nach zwei Kurzzeitjobs und endgültiger Arbeitslosigkeit 2001 begann er zu trinken. Unter Alkohol stehend schlug er wohl auch seine Frau, worauf er 2005 von seiner Familie verlassen wurde. Erst als sein Sohn den auch an Diabetes Leidenden anflehte, aufzuhören, entsagte er dem Alkohol und verzichtete laut eigener Aussage bis zum tragischen Tag der Grillfeier auf diesen.

Warum er damit wieder anfing und was an jenem Tag genau passierte, konnten aber auch die gestern gehörten Zeugen noch nicht vollständig aufklären. Denn diese verstrickten sich immer wieder in teils starke Widersprüche untereinander, beziehungsweise zu ihrer polizeilichen Aussage von vor einem halben Jahr. Alles begann eigentlich mit einem schönen Grillfest der Nachbarn, an dem auch mehrere Kinder teilnahmen, in dessen Rahmen aber auch einiges an Alkohol zwischen den Männern floss. Das spätere Opfer soll den 64-Jährigen, der angeblich bereits neun Jahre wegen Mordes in Kasachstan verbüßen musste, im Laufe des Tages immer wieder „geärgert“ haben und später mit dem im russischen sehr stark ehrverletztenden Wort ‚Pidaras‘ beleidigt haben. Daraufhin sei es zur Eskalation mit den Grillspießen gekommen. Das mittlerweile stark betrunkene spätere Opfer, das von den meisten Zeugen als Aggressor ausgemacht wurde, sei daraufhin nach Hause geschickt worden.

Nach einer Stunde sei er aber bereits wieder auf dem Fest aufgetaucht, woraufhin der Angeklagte aufgestanden sei und verkündet habe, er gehe nun seinerseits nach Hause. Auf dem Weg um den Tisch habe er allerdings unvermittelt zum tödlichen Stich angesetzt, dem Opfer einen Abschiedsgruß hinterhergerufen und sich anschließend demonstrativ wieder an den Tisch gesetzt und das Messer vor sich abgelegt. Ob diese Version der Wahrheit entspricht, muss das Gericht an den kommenden Verhandlungstagen herausfinden. Bereits heute geht es weiter, wenn weitere unmittelbare Zeugen, die Familie des Angeklagten sowie einige Ermittlungsbeamte gehört werden sollen.
    
Zu diesem Artikel werden keine Leserkommentare freigeschaltet

Weitere Artikel zum Thema   
Messerstecherei endet für 38-Jährigen tödlich
Messerstecherei: Tatverdächtiger ist vernehmungsunfähig
WERBUNG